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DJV fordert Redaktionsstatute bei Fensterprogrammen

(PresseBox) (Berlin, )
In einer Stellungnahme an die Chefs der Staatskanzleien hat der Deutsche Journalisten-Verband mehr redaktionelle Unabhängigkeit für die Fensterprogramme der privaten Fernsehsender gefordert. Die Ländervertreter wollen Anfang der kommenden Woche über Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag beraten, der die gesellschaftsrechtliche Entflechtung der Veranstalter von Haupt- und Fensterprogrammen bis Ende 2009 vorsehen soll. Davon betroffen wären die Privatsender RTL und Sat.1. In seinem Schreiben betont der DJV, dass sich die notwendigen Freiräume für die journalistische Arbeit etwa durch verbindliche Redaktionsstatute und Programmbeiräte schaffen ließen.

Nach Auffassung des DJV ist diese Entflechtung nicht zwangsläufig erforderlich, um die Meinungsvielfalt in den Fensterprogrammen zu sichern. "Sie würde dazu führen", befürchtet DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "dass bei den Fensterprogrammen qualifizierte journalistische Arbeitsplätze wegfielen." Davon wären schlimmstenfalls einige Hundert Redakteurinnen und Redakteure sowie zahlreiche freie Mitarbeiter der Fensterprogramme betroffen. "Eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags darf keinen Jobabbau zur Folge haben", sagte Konken.

Das Mittel des Redaktionsstatuts hält der DJV-Vorsitzende für geeignet, um die notwendige Meinungsvielfalt auf Dauer zu sichern. "Redaktionsstatute leisten einen wichtigen Beitrag zur inneren Rundfunkfreiheit. Sie gewährleisten die journalistische Unabhängigkeit." Denkbar sei zudem die Einrichtung von Programmbeiräten, in denen Vertreter von gesellschaftlich relevanten Gruppen säßen. Diese Beiräte könnten darüber wachen, dass die redaktionelle Arbeit in den Fensterprogrammen unbeeinflusst vom Hauptveranstalter erfolgen könne. Und schließlich müssten die Programmverantwortlichen für die Dauer der Lizenzerteilung eingesetzt werden, um auch auf diesem Weg Einflussmöglichkeiten der Hauptprogrammveranstalter einzudämmen.
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