Mit der Rechtsgrundlage zum Ausspähen von Computern würde nach Ansicht des DJV ein weiteres Instrument geschaffen, das den Informantenschutz und die Recherchefreiheit der Journalistinnen und Journalisten einschränkt. Nachdem durch die Anfang des Jahres in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung mittlerweile alle elektronischen Verbindungsdaten sechs Monate gespeichert werden sollen, gelte das Interesse nun den auf den Festplatten gespeicherten Inhalten, sagte Konken weiter.
Auch der Bayerische Journalisten-Verband kritisierte die Pläne aus dem Innenministerium. "Mit dem angekündigten Gesetzentwurf sollen in Bayern per Schnellschuss Fakten geschaffen werden, mit denen die Bundespolitik überholt würde", kommentierte BJV-Vorsitzender Wolfgang Stöckel das Vorhaben. Die Journalistinnen und Journalisten aber bräuchten Recherchefreiheit und keine staatliche Überwachung ihrer Arbeit. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im Frühjahr über die Zulässigkeit der Online-Durchsuchung nach dem Verfassungsschutzgesetz NRW entscheiden.