Die neue PR-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass PR-Veröffentlichungen gekennzeichnet werden und dass Unternehmen und PR-Agenturen nicht durch Kommentare vermeintlicher Privatpersonen versuchen, Einfluss auf die Berichterstattung zu gewinnen. Dass bezahlte PR-Beiträge Medien als journalistische Artikel angeboten werden, bezeichnet die Richtlinie als "unzulässige Täuschung". Auch fordert sie die klare Unterscheidung zwischen redaktionellem Content und PR-Veröffentlichungen auf Webseiten.
"Die Akzeptanz der PR hängt entscheidend davon ab, ob sie seriös informiert oder mit unzulässigen Tricks versucht, Stimmung zu machen", sagte Konken. Er hoffe, dass die klaren Worte der neuen PR-Richtlinie ihren Niederschlag in der Arbeitsweise von PR-Agenturen und Unternehmen fänden. Der DJV-Vorsitzende forderte den Deutschen Rat für Public Relations auf, die Einhaltung der Richtlinie konsequent zu verfolgen.