"Der Gesetzentwurf gibt der Pressefreiheit in Deutschland Auftrieb und hilft dem Informantenschutz", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er kritisierte jedoch, dass die so genannte Anstiftung zum Geheimnisverrat nach wie vor ein Straftatbestand sei. Wenn Ermittlungsbehörden künftig hier die Lücke im Gesetz sähen, um gegen kritische Journalisten vorzugehen, sei nichts gewonnen. Konken: "Hier besteht für den Gesetzgeber noch Handlungsbedarf."
Insgesamt habe sich der jahrelange Einsatz des DJV und anderer Medienverbände ausgezahlt. Gemeinsam mit ver.di, BDZV, VDZ, VPRT, ARD, ZDF und Deutschem Presserat hatte der DJV im Juni Stellung zu dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit bezogen. Seit Ende der 80er Jahre haben Ermittlungsbehörden in rund 200 Fällen Redaktionen durchsucht und journalistisches Material beschlagnahmt. In keinem einzigen Fall wurde ein Journalist verurteilt.