"Die Anordnung aus Karlsruhe bedeutet einen weiteren Etappensieg für den Informantenschutz", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "denn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schränkt den Quellenschutz der Journalistinnen und Journalisten massiv ein." Er hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht die gesamte Vorratsdatenspeicherung in der Entscheidung zur Hauptsache für verfassungswidrig erkläre.
DJV begrüßt Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung
"Die Anordnung aus Karlsruhe bedeutet einen weiteren Etappensieg für den Informantenschutz", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "denn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schränkt den Quellenschutz der Journalistinnen und Journalisten massiv ein." Er hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht die gesamte Vorratsdatenspeicherung in der Entscheidung zur Hauptsache für verfassungswidrig erkläre.