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DJV begrüßt Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung

(PresseBox) (Berlin, )
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vom heutigen Tage. Das Karlsruher Gericht hat damit seine Entscheidung vom März 2008 erweitert und bis zu einer endgültigen Entscheidung die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten zu Zwecken der Gefahrenabwehr an die Polizei ebenfalls eingeschränkt. So dürfen die Daten nur dann von den Telekom-Unternehmen herausgegeben werden, wenn dadurch eine dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder Leib, Leben und Freiheit einer Person abgewehrt werden soll oder wenn es um die Sicherheit des Staates geht. Auch Nachrichtendienste wie der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst dürfen die gespeicherten Daten ausschließlich zu diesen Zwecken verwenden.

"Die Anordnung aus Karlsruhe bedeutet einen weiteren Etappensieg für den Informantenschutz", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "denn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schränkt den Quellenschutz der Journalistinnen und Journalisten massiv ein." Er hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht die gesamte Vorratsdatenspeicherung in der Entscheidung zur Hauptsache für verfassungswidrig erkläre.
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