Rundfunkänderungsstaatsvertrag erst die EU-Kommission zu konsultieren und danach öffentlich-rechtliche und private Sender sowie Verleger anzuhören. Grundlage soll ein Arbeitsentwurf der Rundfunkkommission sein, der von den Ministerpräsidenten in wesentlichen Punkten gebilligt wurde.
Demnach dürfen die Online-Angebote von ARD und ZDF keine elektronische Presse darstellen und müssen auf kommerzielle Angebote verzichten. Die Internet-Aktivitäten sollen ausschließlich sendungsbezogen sein, die Abrufbarkeit von Sendungen im Internet muss auf sieben Tage beschränkt werden. Eine finanzielle Deckelung der Online-Ausgaben ist nicht vorgesehen.
"Das sind zu starre Grenzen für die Öffentlich-Rechtlichen im Netz", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den Arbeitsentwurf. "So ist kein publizistisch interessanter Internet-Auftritt zu schaffen, der die vorhandene Palette von Angeboten im Netz sinnvoll bereichert." Er forderte die Ministerpräsidenten auf, den Arbeitsentwurf vor ihren Konsultationen mit der EU-Kommission zu überarbeiten. "Richtschnur muss der publizistische Wettbewerb im Internet sein."