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DJV: Gebührenbefreiung nützt freien Journalisten

(PresseBox) (Berlin, )
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Gebührenbefreiung beruflicher genutzter Computer begrüßt. Das Gericht hatte drei Selbständigen Recht gegeben, die gegen die zusätzliche Rundfunkgebühr für ihren beruflich genutzten Computer geklagt hatten (Az. BVerwG 6 C 15.10). Das Urteil betrifft diejenigen Freiberufler, die ihr Büro in der eigenen Wohnung haben und für ihr Fernsehgerät Rundfunkgebühren bezahlen. Nach Ansicht der Richter ist der PC dem herkömmlichen Rundfunkgerät als Zweitgerät unterzuordnen.

"Das Urteil stärkt die wirtschaftliche Lage freier Journalistinnen und Journalisten", urteilte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Viele von ihnen sind froh über jeden Euro, den sie nicht von ihren Honoraren abzweigen müssen." Das Urteil dürfe jedoch nicht den Blick dafür verstellen, dass sich die Einnahmesituation der Freien schnellstens verbessern müsse.
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