So kritisiert der DJV etwa, dass Honorare für Tätigkeiten vor der Elternzeit auf das Elterngeld angerechnet werden, wenn sie während des Bezugszeitraums eingehen. Ebenfalls verbesserungswürdig ist aus Sicht des DJV die Regelung, nach der nur das letzte Jahr vor Beginn der Elternzeit für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird, also in einer Zeit, in der viele Frauen ihre Tätigkeiten auf ärztlichen Rat hin einschränken müssen.
"Ich hoffe", sagte der DJV-Vorsitzende, "dass die von uns vorgeschlagenen Veränderungen in der Umsetzung des Elterngeldes berücksichtigt werden." Dann verbessere das Elterngeld die soziale Lage von Freien mit Kindern erheblich.