Am gestrigen Abend einigten sich Politiker der großen Koalition darauf, dass die im BKA-Gesetz vorgesehenen Fahndungs- und Überwachungsmaßnahmen nicht von der Behördenleitung, sondern von einem Richter angeordnet werden müssen. Verbesserungen des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten soll es hingegen ebenso wenig geben wie die vom DJV und anderen Berufsverbänden geforderte Gleichstellung aller Berufsgeheimnisträger. "Der Richtervorbehalt stellt zwar einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Gesetzestext dar", betonte Konken, "kann aber den nach wie vor fehlenden Schutz für Journalistinnen und Journalisten nicht aufwiegen." Deshalb bleibe es bei der ablehnenden Haltung des DJV zum BKA-Gesetz. Konken forderte die Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf, dem gefundenen Kompromiss bei der geplanten Sitzung im Dezember die Zustimmung zu verweigern.
DJV: Einigung zum BKA-Gesetz ist fauler Kompromiss
Am gestrigen Abend einigten sich Politiker der großen Koalition darauf, dass die im BKA-Gesetz vorgesehenen Fahndungs- und Überwachungsmaßnahmen nicht von der Behördenleitung, sondern von einem Richter angeordnet werden müssen. Verbesserungen des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten soll es hingegen ebenso wenig geben wie die vom DJV und anderen Berufsverbänden geforderte Gleichstellung aller Berufsgeheimnisträger. "Der Richtervorbehalt stellt zwar einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Gesetzestext dar", betonte Konken, "kann aber den nach wie vor fehlenden Schutz für Journalistinnen und Journalisten nicht aufwiegen." Deshalb bleibe es bei der ablehnenden Haltung des DJV zum BKA-Gesetz. Konken forderte die Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf, dem gefundenen Kompromiss bei der geplanten Sitzung im Dezember die Zustimmung zu verweigern.