Der Redaktionsausschuss der Berliner Zeitung hatte mit Unterstützung der Gewerkschaften DJV und dju in ver.di vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen die Doppelfunktion Depenbrocks geklagt, weil er damit gegen das Redaktionsstatut der Berliner Zeitung verstoße. Diese Klage wurde heute abgewiesen. "Trotz des heutigen Urteils darf es nicht zu einer Vermischung von Verlag und Redaktion bei deutschen Medien kommen", erklärte Dieckmann. Nur die strikte Trennung von kaufmännischen und journalistischen Funktionen garantiere die Glaubwürdigkeit der Medien und damit ihre Bedeutung für Staat und Gesellschaft.
"Depenbrock und der hinter ihm stehende Investor David Montgomery sind auf dem besten Weg, ihre Zeitungen zu ruinieren", sagte Konken.
DJV und dju forderten die Beschäftigten der BVZ Deutsche Mediengruppe auf, sich gemeinsam mit ihren Gewerkschaften gegen Depenbrocks Geschäftspolitik zu stellen.