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Änderungen zum Krankengeld sind nicht ausreichend

(PresseBox) (Berlin, )
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die heute im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen des Krankengelds als nicht ausreichend für viele freie Journalistinnen und Journalisten bezeichnet. Sie seien nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Als positiv bewertete der DJV die Wiedereinführung des Krankengelds ab der siebten Woche für freiwillig Versicherte. Dieser Personenkreis kann nach der heute beschlossenen Regelung zwischen dem gesetzlichen Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz und einem Wahltarif wählen. "Damit ist das Kabinett einer wichtigen Forderung des DJV für viele Freien gefolgt, die wir bereits vor Monaten erhoben haben", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er kritisierte jedoch, dass der Beginn der Ansprüche für die so genannten unständig und befristet Beschäftigten erst in der siebten Woche liegt. "Das ist zu spät. Denn wer das Krankengeld vorher braucht und nicht durch einen Tarifvertrag abgesichert ist, kann nur in einen Wahltarif ausweichen." Bei den Wahltarifen sei zu begrüßen, dass die Altersstaffelung vom Tisch sei. Der DJV-Vorsitzende forderte den Gesetzgeber auf, das Krankengeld für unständig Beschäftigte vom ersten Tag an einzuführen.

Trotz der aktuellen Änderungen bleibt der DJV bei seiner Empfehlung an die freien Journalistinnen und Journalisten, sich an ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden und auf weiter gehende Verbesserungen zu pochen. Einen entsprechenden Aufruf hatte der DJV vor einigen Wochen gestartet.
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