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Hoffnungsschimmer für NCI und Selfmade Anleger

(PresseBox) (Naumburg, )
NCI New Capital Invest und Selfmade Capital Anleger können neue Hoffnung schöpfen. Einer Verbraucherschutzmitteilung zufolge erließ das Landgericht (LG) München I einen dinglichen Arrest gegen den Fondsherausgeber. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) empfiehlt Betroffenen daher rasches Handeln bei der Überprüfung dieser Möglichkeit zur Schadenseindämmung.

Die NCI und Selfmade Anleger bangen schon seit längerer Zeit um ihr Geld, weil die diversen Gesellschaften Insolvenz angemeldet haben. Das langsame Voranschreiten der Verfahren trägt ihr Übriges dazu bei. Der DFMS-Geschäftsführer Hilmar Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Unter diesen Voraussetzungen ist es nur allzu verständlich, dass zahlreiche Anleger ihre Investitionen bereits abgeschrieben haben.“

„Da das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, sollten Betroffene ihre Hoffnungen auf ein glückliches Ende jedoch nicht ohne weiteres begraben“, so Heinze weiter. Der Erlass eines dinglichen Arrestes gegen den Fondsherausgeber Malte Hartwieg durch das LG München I zeigt dies in aller Deutlichkeit. Anleger, die auf diese Art und Weise einen Vollstreckungstitel erwirken, haben später Zugriff auf das sichergestellte Vermögen.

Inwieweit sich diese Möglichkeit der Schadensbereinigung geschädigten Anlegern bietet, gilt es im Einzelfall zu überprüfen. Der DFMS-Geschäftsführer: „In jedem Fall müssen Betroffene zügig aktiv werden, da die sichergestellten Vermögenswerte womöglich nicht zur Befriedigung aller Anleger ausreichen werden.“ Professionelle Unterstützung ist deshalb ratsam. Gleichzeitig sollten dabei auch alle weiteren Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche untersucht werden, um bestenfalls die Schadensfreistellung zu erreichen. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten hierfür eine kostenfreie Erstbewertung.
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