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GEBAB MS „Nona“: Jetzt Investitionen vor dem endgültigen Versenken retten

(PresseBox) (Naumburg, )
Viele GEBAB MS „Nona“ Anleger quält weiterhin die Frage, ob sie den Totalverlust als gegeben hinnehmen müssen. Immerhin sind über drei Jahre seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vergangen. Betroffene sollten nicht weiter zögern und schnellstens den Rat von Fachleuten einholen, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).

Der Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“ – NONA Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2006 aufgelegt. Erhielten die Anleger in den ersten Jahren noch Ausschüttungen, konnten diese nicht lange aufrechterhalten werden. Finanzielle Schwierigkeiten führten letztlich zur Insolvenz. Am 25. Juni 2013 wurde hierzu das Verfahren eröffnet (Az. 6 IN 36/13).

„Es wäre jedoch unklug, das Vertrauen einzig in das Insolvenzverfahren zu setzen. Wer bisher noch nicht anderweitig gehandelt hat, sollte dies schnellstens nachholen“, so der DFMS-Geschäftsführer Hilmar Heinze (www.finanzmarktschutz.de). Vor allem die professionelle Prüfung von Schadensersatzansprüchen kann äußerst lohnend sein und Verluste abfedern. Fraglich ist nämlich, ob die Betroffenen ordnungsgemäß über die Anlagerisiken aufgeklärt wurden. Hilmar Heinze: „Ist dies nicht geschehen, könnten sich daraus Ansprüche gegenüber den Vermittlern und Beratern ergeben.“

Anleger müssen dabei natürlich die Verjährungsfristen im Blick halten. „Daher gilt es fachmännisch abzuklären, ob die absolute oder die kenntnisabhängige Frist greift. Im Falle der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist muss zudem geprüft werden, ab wann diese begann zu laufen“, so der DFMS-Geschäftsführer. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten betroffenen Anlegern daher eine kostenlose Erstberatung zur Prüfung ihres Einzelfalls.
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