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Ein Jahr Infinus-Prozess - es gibt nichts zu feiern

(PresseBox) (Naumburg, )
Seit genau einem Jahr laufen die Verhandlungen am Dresdner Landgericht gegen sechs Ex-Manager der Infinus-Finanzgruppe.
 

Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) spendiert zum Einjährigen die wichtigsten Fakten auf einen Punkt.

Etwa 400 Millionen Euro Schaden, etwa 22.000 Anleger, 70 Prozesstage und 6 Angeklagte. Ein Jahr Infinus-Prozess und kein Ende in Sicht. Im November 2015 begannen die Verhandlungen gegen vier Ex-Führungskräfte, die wegen besonders schweren Fall von Bandenbetrugs und Kapitalanlagebetrugs angeklagt wurden. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, ein "Schneeballsystem" betrieben zu haben. Mittels Orderschuldverschreibung und Nachrangdarlehn wurde mit zu hohen Renditeversprechen gehandelt. Diese seien durch das Geld zusätzlicher Anleger finanziert worden.

Seit 2001 sollen 54.000 Anleger rund 2,1 Milliarden Euro in das Infinus Unternehmen investiert haben. Erst 2013 begannen die Ermittlungen, dank eines Hinweises der Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Vorwürfe belaufen sich auf Luftgeschäfte, die 22 Gesellschaften der Firmengruppe untereinander abgeschlossen haben, doch nur auf dem Papier existent seien. Die betrügerischen Absichten seien seit 2011 nicht mehr von der Hand zu weisen.

Das Gericht hat allein 20 Verhandlungstage gebraucht, um Vermittler, Gutachter, Versicherungsmitarbeiter und eine Vielzahl an Zeugen zu befragen. Die Komplexität dieses Wirtschaftskrimis füllt mittlerweile 53 Ordner und 10 Terabyte an elektronischen Daten. Eine große Herausforderung für die Staatanwaltschaft und den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer Hans Schlüter-Staats.

Für geschädigte Anleger heißt es also abwarten. Die Bruttoinsolvenzmasse wurde im April 2015 vom Insolvenzverwalter Bruno Kübler mit rund 150 Millionen Euro angegeben. Die Anleger könnten so bis zu 20 Prozent ihres investierten Geldes wiederbekommen.

Ob die Anleger Chancen auf eine Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche haben, muss im Einzelfall geprüft werden. Der DFMS rät deshalb zu einer kostenfreien Prüfung der Anlage durch einen Vertrauensanwalt des Vereins.
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