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Rudolf Wöhrl AG: Was der abgesegnete Insolvenzplan den Anlegern bringt
Das operative Geschäft des Wöhrl-Modehauses konnte auf eine Gesellschaft des neuen Investors, einem Enkel des Firmengründers, übergehen. Dafür sprachen sich die Gläubiger am vergangenen Mittwoch aus. Zuvor war selbst die zweite Anleihegläubiger-Versammlung gescheitert. Zu wenige Anleger hatten sich angemeldet, auch sie wäre nicht beschlussfähig gewesen. Ungeachtet dessen nahm ihr gemeinsamer Vertreter bei der Versammlung am 26. April 2017 ihre Interessen wahr.
Jetzt, da der Insolvenzplan die Zustimmung aller Gläubigergruppen fand, kann die Sanierung voranschreiten. Der neue Eigentümer des Modeunternehmens möchte sich dabei laut WirtschaftsWoche aufs Kerngeschäft rückbesinnen. Im Fokus sollen Kunden, Service und Ware liegen. „Eine rosige Zukunft ist für das Unternehmen damit aber längst nicht garantiert, dessen endgültiges Schicksal entscheidet sich daher erst noch“, weiß auch der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).
Für die Anleger könnte es dann aber zu spät sein. Zudem ist unklar, welche Auswirkungen selbst eine erfolgreiche Sanierung auf diese hat. H. Heinze: „Nach der Abschlagszahlung soll noch eine Schlussverteilung erfolgen. Die Anleihe-Inhaber können hierbei aber sicher nicht mit einer gänzlichen Schadensfreistellung rechnen. Ich rate daher dringend zur Prüfung zusätzlicher Ansprüche, um die Verluste so gering wie möglich zu halten. Unsere Vereinsanwälte helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstbewertung.“
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