„Smarte" Endgeräte prägen den Alltag der Verbraucher: Vom Smartphone bis zum Smart-TV bieten alle Geräte ständig eine Fülle an Diensten und Inhalten aus dem Internet. Der Fernseher wird zum Abspielgerät für lineare und nicht-lineare Dienste aus sämtlichen Quellen – ob Rundfunk oder Telemedium, als App oder über den Browser.
Aus Sicht der Anbieter eröffnet der vorhandene Rückkanal nicht nur die Möglichkeit, neue und interaktive Dienste zu adressieren, sondern auch eine zielgenauere Ansprache der Nutzer und die Kenntnis über deren Nutzungsverhalten. Das hat komplexe datenschutzrechtliche Anforderungen zur Konsequenz.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung steht auf europäischer Ebene unmittelbar vor der Verabschiedung. Sie wird die bislang über zahlreiche Gesetze verstreuten Regelungen zum Datenschutz ändern und in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbar sein. In Deutschland werden die Gesetzgeber des Bundes und der Länder prüfen müssen, welche Regelungen dem neuen Recht noch entsprechen.
Welche Vorgaben sind zukünftig für die Anbieter von Mediendiensten und Hersteller von Smart-TV-Geräten relevant? Was ändert sich gegenüber dem derzeitigen Recht? Wie können Zuschauer die Inhalte- und Service-Vielfalt nutzen und zugleich ihre persönlichen Daten schützen? Wo liegen die Herausforderungen für Anbieter von Geräten und Diensten in Deutschland sowie den europäischen Nachbarstaaten? Welche Erfahrungen gibt es, auf die man aufbauen kann?
Diese und weitere Fragen stehen auf der Agenda beim gemeinsamen
Workshop von EMR und Deutscher TV-Plattform
„Smart Devices, Personal TV und interaktive Dienste: Was bringt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU?"
am 28. April 2016 von 10 bis 16 Uhr in der Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin, In den Ministergärten 4, 10117 Berlin
Datenschutz-Experten informieren über aktuelle Entwicklungen und diskutieren mit Anbietern von Mediendiensten, Herstellern von Smart-TV-Geräten und dem interessierten Fachpublikum.
„Mit dieser Veranstaltung kümmern wir uns frühzeitig um die praktischen Konsequenzen aus den neuen EU-Datenschutzregeln für die Branche – Gerätehersteller, Portalbetreiber, Anbieter von Smart-TV-Diensten, Apps und weitere damit zusammenhängende Dienste", so der Direktor des EMR, Prof. Dr. Stephan Ory. „Wir stehen ganz am Anfang der Übergangsfrist des zukünftigen EU-Rechts, daher werden nicht zu allen Einzelheiten eindeutige Aussagen möglich sein. Wir werden die Bereiche aufzeigen, zu denen die Branche und die Aufsichtsstellen in der verbleibenden Zeit praxistaugliche Lösungen erarbeiten müssen."
Carine Chardon, Geschäftsführerin der Deutschen TV-Plattform, unterstreicht: „Für die Marktteilnehmer ist es von entscheidender Bedeutung, so früh wie möglich zu erfahren, wie sich die neuen Datenschutzvorschriften auf unsere Branche auswirken. Nur so kann sichergestellt werden, dass die datenschutzrechtlichen Weichen rechtzeitig richtig gestellt sind. Der offene Austausch zwischen Industrie, Aufsicht und Wissenschaft wird erste Antworten ermöglichen, die unsere Branche fit für die künftigen Anforderungen machen. Wir haben uns dabei bewusst für einen praxisnahen Ansatz entschieden und wollen die Herausforderungen unter möglichst vielfältigen Aspekten mit den betroffenen Interessensvertretern diskutieren."
Neben dem neuen europäischen Rechtsrahmen werden Erfahrungen von außerhalb ebenso vorgestellt wie die deutsche Sichtweise: Prof. Dr. Natali Helberger, Professorin für Informationsrecht am Institut für Informationsrecht (IViR) in Amsterdam, wird Regelungsansätze aus Sicht der EU und der Mitgliedstaaten darstellen und einen entsprechenden Bericht zu Smart-TV vorstellen. Mit der Orientierungshilfe zu den Datenschutzanforderungen an Smart-TV-Dienste sind die deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich vorangeschritten, was Kristin Henkel vom federführend damit befassten Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht erläutern wird. Praxiseinblicke und eine Podiumsdiskussion runden den Workshop ab.
Das vollständige Programm der Veranstaltung ist im Internet abrufbar unter: www.emr-sb.de/event-leser-aktuell-anmeldung/events/workshop-smart-tv-und-datenschutz.html.
Das Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR), Saarbrücken mit Verbindungsbüros in Brüssel und Berlin, wurde im Jahr 1990 gegründet und ist ein neutrales und unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut. Es analysiert medienrechtliche Fragen unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Dimension und gewährt dadurch einen vertiefenden wissenschaftlichen und praxisbezogenen Einblick in die rechtlichen Grundlagen des europäischen Medienrechts. Zu den zentralen Zielsetzungen des Instituts zählen die Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen, die Befassung mit spezifischen Aufgabenstellungen durch Forschungsvorhaben und Gutachtenerstellung sowie Veröffentlichungen in verschiedenen Fachzeitschriften. Daneben betreibt das EMR im Auftrag der Landesmedienanstalten eine Online-Datenbank, die den Zugang zu Entscheidungen deutscher und europäischer Gerichte und Behörden eröffnet (DEMIS). Zu den Förderern des Instituts zählen öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter aus dem In- und Ausland, die Landesmedienanstalten, Produktionsunternehmen sowie das Saarland. Wichtiger Partner ist seit 1994 die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, eine Einrichtung des Europarates mit Sitz in Straßburg.