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MHH und Deutsche Messe AG kooperieren

Hochschule und Veranstaltungsunternehmen wollen gemeinsam Wissenschaftsstandort Hannover fördern

(PresseBox) (Hannover, )
Die Medizinische Hochschule (MHH) gehört in der Krankenversorgung, Forschung und Lehre zur europäischen Spitzengruppe. Diese Stellung will die MHH nutzen, um noch mehr Veranstaltungen im medizinischen Bereich als bisher nach Hannover zu holen. "Wir wollen unseren in der internationalen Fachwelt ausgezeichneten Ruf nutzen, um die Attraktivität der Hochschule zu erhöhen", betont MHH-Vizepräsident Dipl.-Ök. Holger Baumann, zuständig für das Ressort Wirtschaftsführung und Administration.

Die Medizinische Hochschule Hannover und die Deutsche Messe AG sind überein gekommen, ihre Kompetenzen in den Bereichen Veranstaltungsmanagement und Medizin zu bündeln. In der Zusammenarbeit sieht Sepp D. Heckmann, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Messe AG, gute Chancen, Hannover als herausragenden Ort für Forschung und Lehre zu etablieren. "Ich bin mir sicher, dass diese Kooperation die Attraktivität Hannovers als Austragungsort von internationalen medizinischen Kongressen nachhaltig fördern wird."

Die Deutsche Messe AG verfügt als Eigentümerin des Messegeländes in Hannover über ausreichende Gebäudekapazitäten, um Veranstaltungen jeder Größenordnung und Ausprägung durchzuführen. Als Veranstalterin weltweit führender Leitmessen besitzt sie zudem umfangreiche Erfahrung in der profitorientierten Durchführung von Veranstaltungen. Die Deutsche Messe AG verfolgt das Ziel, Spektrum und Zahl profitabler Veranstaltungen auf dem Messegelände nachhaltig zu erhöhen. Dabei ist der Aufbau von Netzwerken in der medizinischen Fachwelt als Keimzelle potenzieller Messeveranstaltungen von besonderem Interesse.

Die Medizinische Hochschule Hannover will für den zahlreichen Kongresse und Workshops, die bereits jetzt auf dem Campus an der Carl-Neuberg-Straße stattfinden, ein professionalisierteres Veranstaltungsmanagement bieten. Die Kooperationsvereinbarung schließt die Möglichkeit der späteren Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft zum Zweck der Organisation von Medizinkongressen, unter Vorbehalt der jeweiligen Gremienzustimmung, ausdrücklich mit ein.

Beide Kooperationspartner befinden sich maßgeblich in Landeseigentum, woraus sich ein entsprechender Auftrag zur Sicherung und zum Ausbau des Standortes ableitet.
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