Weitere Themen in diesem Planerbrief sind der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos, die Digitalisierung im Bauwesen gemäß Richtlinie VDI 3805, der überarbeitete ZVEI-Leitfaden zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen sowie die Pflicht zur E-Rechnung.
Sebastian Ewert, Geschäftsführer der LichtBlick eMobility GmbH, erläutert in seinem Beitrag die neuen Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), das den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos ab 2025 vorschreibt. Thomas Müller, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft BIM Gebäudeautomation und Elektrotechnik im VDMA, erklärt wie die Richtlinie VDI 3805 durch standardisierten Produktdatenaustausch und die Anwendung von Building Information Modelling (BIM) die Digitalisierung in der Bauplanung nachhaltig voranbringt. In seinem Beitrag zum überarbeiteten ZVEI-Leitfaden zeigt Frank Wienböker, Geschäftsführer von Kingspan STG GmbH, wie Rauchableitungs- und Lüftungssysteme in Aufzugsanlagen geplant und installiert werden können, um den Zielkonflikt zwischen bauordnungsrechtlichen Anforderungen und den energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu lösen. Schließlich thematisiert Christian Steiger, Geschäftsführer der Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, die Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025 zwischen Unternehmen, die gemäß Wachstumschancengesetz neue Möglichkeiten zur Prozessoptimierung bietet.
Der nächste Planerbrief Nr. 52 erscheint am 1. März 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).