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Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS)

1977-2007 Geschichte wiederholt sich - Erklärung zur Kündigung des Solarpraxis Vertrages

(PresseBox) (München, )
Mit Bedauern hat das Präsidium der DGS zur Kenntnis genommen, dass die Solarpraxis AG die Kündigung der SONNENENERGIE in die Öffentlichkeit getragen hat. Der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie ist sehr an einer gütlichen Auflösung der Vertragsbeziehung gelegen. Sie hatte deshalb alle Vorkehrungen getroffen die Informationen zu diesen Vorgängen vereinsintern zu halten.

Zur Richtigstellung der Tatsachen erklärt die DGS folgendes:

Bereits im Jahre 2006 hat sich die Delegiertenversammlung der DGS mit der mangelhaften Qualität des offiziellen Vereinsorgans SONNENENERGIE beschäftigen müssen. Das aus 50 Fach- und Regionalvertretern zusammengesetzte höchste Gremium des Vereins hat damals massive Defizite bei der fachlichen Qualität und Berichterstattung gerügt. Deshalb wurde dem Präsidium von der Delegiertenversammlung der Auftrag erteilt, auf dem Verhandlungswege mit der Solarpraxis AG eine Besserung herbeizuführen. Diese angestrebte Verbesserung scheiterte an den mangelnden Einflussnahmemöglichkeiten des Vereins, da ihm kein Mitspracherecht in redaktionellen Fragen zusteht.

Auf der Delegiertenversammlung am 21. April 2007 in München hatten sich die Delegierten erneut mit dem Thema Qualität und Entwicklung des Vereinsorgans SONNENENERGIE zu befassen. In einer ausführlichen, sachlichen und von einem Juristen begleiteten Debatte hat sich das Gremium erneut seine Meinung zu den vorliegenden Fakten gebildet. Die DGS-Delegiertenversammlung hat hierbei in einem einstimmigen, in geheimer Wahl erfolgtem Votum eine Neustrukturierung der seit 1975 erscheinenden SONNENENERGIE beschlossen.

Hierdurch wurde der Vereinsführung das Mandat erteilt, mit der Solarpraxis in sofortige Auflösungsverhandlungen über den bis 2011 laufenden Produktions- und Herausgebervertrag zu treten. Bei einem Scheitern dieser Verhandlungen war das Präsidium ermächtigt, gemäß §314 Abs. 1 BGB eine fristlose Kündigung auszusprechen.

Die Solarpraxis wurde über dieses Votum am Montag, den 23.04.2007 informiert, das Präsidium der DGS bat angesichts der Dringlichkeit um ein kurzfristiges Gespräch. Der daraufhin für Freitag, den 27.04.2007 angesetzte Termin wurde durch die Solarpraxis während der Anreise der DGS-Verhandlungsführer mit dem Verweis auf eine "nicht absagbare Dienstreise" des Vorstandsvorsitzenden und der Erklärung "wegen fehlender Sachkenntnis könne auch kein Vertreter benannt werden" storniert. Nach diesem Schritt sah sich das DGS Präsidium gezwungen, die Verhandlungen als gescheitert zu betrachten und die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu erklären.

Die Beweggründe der Delegierten bei dem einstimmigen Beschluss über die Trennung von der Solarpraxis sind:

1.) Die generelle inhaltliche Qualität der SONNENENERGIE war in den Augen der Delegierten seit 2006 mangelhaft. Der Anspruch der Delegierten an eine unabhängige fachliche Berichterstattung auch über kontroverse Branchenthemen wurde nicht erfüllt. Gleichzeitig wurden durch die Solarpraxis mehrere Konkurrenzmagazine/Zeitschriften zur SONNENENERGIE geschaffen oder von anderen Verlagen gekauft. Dies ließ eine strukturelle Verbesserung der seit 2006 gerügten Qualitätsmängel nicht erwarten.

2.) Die inhaltliche Repräsentanz der Vereinspositionen wurde durch die Delegierten als mangelhaft wahrgenommen. Die DGS musste vielfach hinnehmen, dass die Positionen anderer Verbände breiten Raum in der SONNENENERGIE einnahmen, die DGS durch die Solarpraxis-Redaktion aber nicht befragt wurde. Dies soll sich in Zukunft dergestalt ändern, dass andere Verbandspositionen gemeinsam mit der DGS-Position in Dialogen aufgearbeitet werden.

3.) Die Chefredaktion der SONNENENERGIE war zuletzt nicht wie vertraglich vereinbart unabhängig. Die Solarpraxis hatte dem gemeinsam bestellten Chefredakteur zuletzt einen Editor-in-Chief vorgesetzt, der Weisungsbefugnis hatte und selbstständig redaktionelle Änderungen vornahm.

4.) In Ausgabe 3/2007 hat der Vorstandsvorsitzende der Solarpraxis AG in seiner Eigenschaft als Mit-Herausgeber ein Editorial verfasst, in dem von Kreisen zu lesen war, die „permanent das eigene Revier mit Dreck besudelten“. Dieses Editorial stieß, nicht nur aufgrund des Stils, auf großen Unmut der Delegierten und wurde von der Delegiertenversammlung als Angriff in Richtung unseres Vereins gewertet.

5.) Mehrfach musste der Verein hinnehmen, dass Editorials von Mandatsträgern ohne Rücksprache geändert und durch Weglassen von Schlussfolgerungen zensiert wurden. Dies ist für jeden Verein in seinem offiziellen Fachorgan untragbar.

6.) Wie sie an der Änderung der bereits erschienenen Heftnummerierung sehen konnten, hat die Solarpraxis Anfang des Jahres 2007 eine unabgesprochene Änderung der Erscheinungsweise von 6 auf 10 Ausgaben eingeleitet. Diese wesentliche Änderung der Erscheinungsweise der SONNENENENERGIE war für die Delegierten untragbar, da sie bei der öffentlichen Ankündigung hierzu übergangen wurden.

Hierdurch konnte das höchste Gremium der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. nicht mehr verantworten, dass eine von der Solarpraxis AG verantwortete und fremderstellte SONNENENERGIE mit Mitgliedsbeiträgen alimentiert wird. Außerdem sah sich die Delegiertenversammlung gezwungen, das offizielle Fachorgan des Vereins nicht weiter von der Solarpraxis erstellen und den Mitgliedern im Namen des Vereins zukommen zu lassen.

Folge der fristlosen Kündigungen gemäß §314 Abs. 1 BGB

Als Folge der fristlosen Trennung von der Solarpraxis wird die DGS den Titel „SONNENENERGIE“ wieder im Eigenverlag herausgeben. Der Verein hatte dies bereits von 1975-2001 und damit 26 Jahre lang erfolgreich praktiziert. Für die technischen Belange der Heftproduktion (Layout, Druck, Logistik und Anzeigen) wird der Verein diverse externe Dienstleister bestellen. Diese wird die DGS von jeglicher inhaltlicher Haftung freistellen, so dass die inhaltliche Verantwortung für das Vereinsorgan wieder uneingeschränkt beim Verein liegt.

Die SONNENENERGIE Ausgabe 4 des Jahres 2007 wird im
Eigenverlag der DGS pünktlich zur Intersolar 2007 erscheinen.

DGS Mitglieder erhalten das in einem neuen Layout gesetzte Heft wie gewohnt unverändert im Rahmen ihres Mitgliederbeitrages. DGS-Firmenmitglieder werden in der offiziellen Ausgabe der SONNENENERGIE wieder kostenfrei im Rahmen eines neu aufgelegten Firmenverzeichnisses repräsentiert werden.

Für die während der Kooperation mit der Solarpraxis erschienenen Sonderhefte „SOLARES BAUEN“, „MODERNE ENERGIE & WOHNEN“ sowie den „ENERGIESEITEN“ beansprucht die DGS die ihr zustehenden Rechte. Deswegen ist die Zukunft dieser Publikationen bis auf Weiteres offen.

Das Präsidium hat der Solarpraxis mit der Kündigung untersagt, die zum Zwecke des Versandes der SONNNENENERGIE überlassenen DGS-Mitgliederdaten weiter zu verwenden. Sollten DGS Mitglieder dennoch von der Solarpraxis Post oder Zeitschriften auf ihre Mitgliedsadresse hin gesendet bekommen und sich davon gestört fühlen, sind sie aufgefordert, dies der DGS - Geschäftsstelle in München zwecks juristischer Verfolgung zu melden.

Die DGS, ihre Sektionen und ihre Mitglieder betrachten folglich das von der Solarpraxis angekündigte Heft nicht als die offizielle SONNENENERGIE. Sie werden dieses nicht wie gehabt annehmen oder verteilen. Eine Analyse der Leserstruktur zeigt, dass die DGS traditionell für fast 90% der Abonnenten und verteilten Hefte verantwortlich war.

Die DGS bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten für Werbekunden ihres Fachorgans SONNENENERGIE. Sie hat deshalb diesen über den Dienstleister Solar Verlag ein kulantes Angebot bei der Übertragung bestehender Werbeverträge unterbreitet. Inserenten in den Energieseiten sollten sich zum selben Zwecke an die DGS-Geschäftsstelle in München wenden.

1977 und 2007 - Geschichte wiederholt sich alle 30 Jahre

Abschließend bleibt wieder einmal anzumerken, wie sie die Geschichte doch wiederholt. Vor genau 30 Jahre gab es einen ähnlich gelagerten Streit um die SONNENENERGIE, diese juristische Auseinandersetzung mit dem damaligen Chefredakteur Urbanek gewann die DGS. Wer hierzu in der Historie nachlesen möchte, kann dies ausgiebig in dem von Frau Prof. Sigrid Jannsen herausgegebenen Buch: "Auf dem Weg in die Solare Zukunft - 30 Jahre DGS" tun.

Die DGS sieht einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung äußerst gelassen entgegen. Eine gütliche Einigung ist jedoch aus Vereinssicht weiter jederzeit willkommen. Unsere Türen hierzu stehen der Solarpraxis AG auch nach ihrem Gang in die Öffentlichkeit offen.

Originaltext der Solarpraxis Mitteilung:
http://www.solarpraxis.de/...
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