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Diskussion zu den Managergehältern seitens Abgeordnete unglaubwürdig

Studie belegt, eigenes Gesetzt zu den Nebentätigkeiten der Parlamentarier führt nicht zu mehr Transparenz

(PresseBox) (Neunkirchen, )
Zur Zeit wird sehr emotional das Gehaltssystem der Manager von großen Kapitalgesellschaften kritisiert und diskutiert, angeführt von unterschiedlichsten Bundestagsabgeordneten über alle Parteien hinweg. Besonders die Rufe nach verschärften Transparenzgesetzen und die gesetzliche Deckelung der Managergehälter, besonders bei Abfindungen, werden immer lauter.

Allerdings haben die Abgeordneten sich nicht gerade als Spezialisten für Transparenzgesetze hervorgehoben. Abzulesen ist dies an dem eigenen Transparenzgesetzt zu den Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten.

Dies belegt vor allem die Studie „Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten – Entwicklung der veröffentlichungspflichtigen Angaben zu den Nebentätigkeiten der Mitglieder des Bundestages im Lichte der Norm,“ die die deducto GmbH, Spezialisten für mehr Transparenz, vor 4 Wochen veröffentlichte.

Das Fazit der Studie ist, dass die seit Oktober 2005 geltenden Regelungen in keinster Weise zu mehr Transparenz für den Bürger geführt hat. Aufgrund der besonderen Art, wie Angaben zu den Nebentätigkeiten durch die Abgeordneten anzugeben sind, ist das Gegenteil der Fall. Die Begründung findet sich hauptsächlich in folgenden Ergebnissen:

- Aktualität der Angaben ist durch die Öffentlichkeit nicht feststellbar
- Kontrollsystem und dessen Effizienz nicht bekannt
- Zu den bestimmten Nebeneinkünften müssen nur Mindestgrenzwerte angegeben werden
- Der Rahmen für pflichtgemäße Angaben bietet einen großen Spielraum, was die Vergleichbarkeit sehr erschwert
- Trotz Mindestgrenzwerte betrugen die Nebeneinkünfte in den ersten 9 Monaten in 2007 5,8 Mio Euro lt. veröffentlichten Angaben, die tatsächlichen Nebeneinkommen können noch nicht einmal geschätzt werden
- 70% der Abgeordneten machen keine Angaben zu Nebeneinkünften, ob diese hätten Angaben machen müssen ist nicht feststellbar
- Sonderregelungen bei Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte)
- Sanktionen wirken nicht abschreckend, einige Abgeordnete weigern sich überhaupt pflichtgemäße Angaben zu machen

„Die sehr emotionale und wenig sachgerechte Diskussion zu den Managergehältern hat uns doch sehr überrascht. Vor allen Dingen halten wir es als sehr bedenklich und nicht besonders vorbildlich nach schärferen und neuen Gesetzesregelungen zu rufen, bei denen man sich bereits selber außen vor genommen hat. Sehrwohl begrüßen wir eine Diskussion über effiziente Transparenzregeln zur Vermeidung von Korruption und Ungerechtigkeit, diese aber Faktenbasiert und mit entsprechenden Sachverstand,“ so Marco Geuer, Leiter Datenanalyse, deducto GmbH und Verantwortlich für die Studie.

Bodo Bruder, Geschäftsführer, deducto GmbH unterstreicht: “Transparenz ist scheinbar ein relativer Begriff. Ebenso wie das Abgeordnetengesetz hinsichtlich der Veröffentlichungspflichten, obwohl geltendes Recht zeitweise außer Kraft gesetzt werden konnte, lassen sich die vorzufindenden Angaben keineswegs als Eindeutig bezeichnen. Selbst mit einer aufwendigen Aufbereitung der öffentlich zugängigen Daten lassen sich keinerlei sinnvolle Schlüsse aus ihnen ziehen. So brauchen beispielweise nur dann Angaben zu Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gemacht zu werden, wenn diese 25% der Stimmrechte übersteigen. Die daraus resultierenden Einkommensmöglichkeiten eines Abgeordneten lassen sich unterhalb dieser Grenze keinesfalls feststellen. Über 25% reicht die Angabe in den besagten Stufen 1-3 im Rahmen der Ausführungsbestimmungen zu den Verhal-tensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages aus. Aus Sicht eines wünschenswerten sachlichen Umgangs mit zu liefernden Angaben und der ursprünglichen Intension der Gesetzgebungsinitiative lässt sich ein derartig hohes Maß an unklaren Daten nicht nachvollziehen.“

deducto GmbH

deducto ist ein zwischen Köln und Bonn ansässiges Beratungsunternehmen mit Spezialisierung auf die Bereiche Risikomanagement und Datenanalyse sowie prozessorientierte Verfahrensdokumentationen.

Die Überprüfung der Möglichkeiten für den digitalen Datenzugriff durch die Finanzbehörden gemäß Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie die Bewertung der maschinellen Auswertbarkeit der zu überlassenden Daten sind Schwerpunktthemen für deducto.

Gegenstand der Analysen ist der Abgleich zwischen den gesetzlichen Vorschriften wie AO, GDPdU, KonTraG sowie SOX für Transparenz und Nachvollziehbarkeit betrieblicher Prozesse und den gelebten Verfahren. Ziel ist die Identifikation der erforderlichen und der möglichen Handlungsalternativen für die aufwandsminimale Erstellung von Verfahrensdokumentationen, die Bereitstellung von maschinell auswertbaren Daten für Risikoerkennung und Bewertung sowie steuerliche Außenprüfungen und der Aufbau von administrationsarmen 0rganisationsmodellen.
Weitere Informationen: http://www.deducto.de

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