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Abzocke im Namen der Kunst!

Künstlersteuer

(PresseBox) (Gladbeck, )
Haben Sie schon von der sogenannten „Künstlersteuer“ gehört!? Jetzt fragen Sie sich mit Sicherheit, was Sie damit zu tun haben – Leider mehr, als Sie vielleicht denken. Die Künstlersozial-abgabe existiert bereits seit 1983. Die Prüfung dieser Abgabe erfolgte bis Mitte Juni 2007 durch die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven. Jedoch haben die Prüfer dort lediglich ca. 0,3% der zu prüfenden Unternehmen tatsächlich überprüft. Somit wird bereits an dieser Stelle deutlich, welches Potential die Künstlersozialabgabe noch hat. Eine Melde- und Abgabepflicht besteht schon seit der Einführung. Da der Künstlersozialkasse jedoch die perso-nellen Voraussetzungen für eine flä-chendeckende Überprüfung bisher nicht zur Verfügung gestanden haben, wurde die Nichteinhaltung der Melde- und Abgabepflicht so gut wie nicht geahn-det. Seit Mitte dieses Jahres erfolgt die Überprüfung der Abgabepflicht nun aber durch die Deutsche Rentenversi-cherung. Angeschrieben werden nicht nur Betriebe, bei denen der Bürger vermuten könnte, dass Sie künstlerisch tätig sind, sondern nahezu alle in der Bundesrepublik ansässigen Unterneh-men, die Aufträge für zum Beispiel Newsletter, Kataloge, Broschüren und Internetauftritte in regelmäßigen Ab-ständen vergeben bzw. aktualisieren lassen. Es wird geprüft, welche Unter-nehmen eine Internetseite oder werben-de Druckerzeugnisse haben und wer diese erstellt hat. Falls dies zum Beispiel eine Privatperson war, wird der Wert von einem beauftragtem Unternehmen geschätzt und von diesem Betrag werden im Anschluss die Künstler-sozialabgaben erhoben. Das heißt für Sie, dass wenn sie sich zum Beispiel eine Internetseite erstellen lassen wollen, Sie damit rechnen müssen, einiges an Künstlersozialabgaben draufzahlen zu müssen. Dies gilt auch, wenn diese Internetseite selbst, oder von einem Bekannten bzw. Mitarbeiter erstellt wurde. Die Deutsche Rentenversiche-rung wird die Künstlersozialabgaben auf 5 Jahre rückwirkend ab dem Jahr 2002 geltend machen. Die Steuersätze betragen pro Jahr ab 2002 3,8% stetig steigend auf bis voraussichtlich 4,9% im Jahr 2008. Sparen können Sie sich die bemerkenswert hohe „Künstlersteuer“, indem Sie sich Ihre Internetseite, Ihr Corporate Design oder sonstige Druckerzeugnisse von einer „juristi-schen Person“ gestalten lassen, wie zum Beispiel einer AG oder einer GmbH.

Für weitere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns doch per E-Mail unter info@cs-systemhaus.de
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