"Neben produzierenden Unternehmen gilt die Verordnung auf für dir großen Dienstleister...", erklärt Silvio Esser, Geschäftsführer der CONVIA GmbH. "...wie Handel, Banken Tourismus, Versicherungen, private Krankenhäuser und alle anderen Dienstleister." CONVIA hat sich auf das Energiecontrolling und die Optimierung von Energien in Unternehmen spezialisiert und weiß, welches Energieeffizienzsystem für welches Unternehmen geeignet ist. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieauditor registriert.
Aktuelles BAFA-Merkblatt für Energieaudits im Entwurf - Kernpunkte
- Berücksichtigung aller Energieträger (Strom, Brennstoffe, Fern-/Nah-Wärme, erneuerbare Energieträger, Kraftstoffe etc.) bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs. Es müssen alle Unternehmensteile, Anlagen, Standorte, Prozesse, Einrichtungen und Transporte des Unternehmens erfasst werden.
- Es müssen mind. 90% des Gesamtenergieverbruauchs erfaßt werden.
- Amortisationsberechnung für die Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht ausreichend - die zusätzliche Betrachtung die Rentabilität der Investitionen ist notwendig
- div. Ausnahmen und Mischformen in der Unternehmensbetrachtung möglich
- Clustering und Multi-Site werden unter bestimmten Kriterien zugelassen
- Die Auswahl eines geeigneten, fachkundigen Auditors liegt in der Verantwortung des Unternehmens.