"Mit der Einführung eines der beiden Systeme muss nachweislich bereits bis zum 5. Dezember 2015 begonnen werden, während ein unabhäbgiger Energieaudit bis zu diesem Termin abgeschlossen sein muß.", erklärt Silvio Esser, Geschäftsführer von CONVIA. "Bis Ende April 2015 erwarten wir vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wie vom Bundesrat angewiesen noch diverse Präzisierungen zum Energieaudit nach EN 16247-1, insbesondere zum Thema der Clustering, Multi-Site-Verfahren und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung."
Schätzungen zufolge sind von EDL-G und EU-Energieeffizienzrichtlinie 50.000 deutsche Unternehmen aus allen Branchen betroffen. Produzierende Unternehmen, Handel, Banken und Versicherungen, private Krankenhäuser usw., die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro bzw. eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro vorweisen, müssen sich für Energieaudit oder für ein Energiemanagementsystem/Umweltmanagementsystem entscheiden.
Zeitschiene zur Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO50001 oder Umweltmanagementsystems (UMS) nach EMAS
Anfang Mai 2015
- Artikel 8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) tritt in Kraft
bis zum 5. Dezember 2015
- Energieaudit nach EN16247-1
- Beginn der Implementierung eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO50001oder Umweltmanagementsystems (UMS) nach EMAS
bis zum 31. Dezember 2016
- vollständige und zertifizierte Implementierung eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO50001 oder Umweltmanagementsystems (UMS) nach EMAS