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Mogelpackung Soforthilfeprogramm für IT-Freiberufler und IT-Kleinunternehmen?

Wer kann die Soforthilfe für IT-Selbständige und IT-Kleinunternehmen in Anspruch nehmen?

(PresseBox) (Frankfurt, )
Peter Altmaier, Deutscher Bundesminister für Wirtschaft und Energie kündigte am 24.3.2020 an, dass einige Bundesländer wahrscheinlich diese Woche schon mit Auszahlungen der Soforthilfe beginnen werden.

Es wurde von Seiten der Regierung ein Soforthilfeprogramm für die ca. 10 Mio. Selbständigen und kleinen Betriebe angekündigt. Soweit so gut.

Stand 25.3. ist bisher nur der bayerische „Antrag auf Soforthilfe“ online. Wir gehen davon aus, dass sich dieser nicht so stark von den der anderen Bundesländer unterscheiden wird.

Viele IT-Selbständige sind von der „Corona-Krise“ betroffen dies ist unbestritten. Viele negative Auswirkungen werden sich auch erst nach und nach zeigen, weil sie auf dem ersten Blick nicht zu erkennen sind.

Die angekündigten Soforthilfen des Bundes und der Länder schüren die Erwartungshaltung bei den Selbständigen und Kleinunternehmen, schnell die aufgerufenen Hilfen zu erhalten.

Die Realität wird sehr wahrscheinlich anders aussehen und viele enttäuschen.

Im Folgenden haben wir aus dem bayerischen Antrag auf Soforthilfe einige Passi entnommen, die zeigen wie restriktiv die Soforthilfe tatsächlich gemeint ist.

Auszüge aus dem bayerischen Antrag aus Soforthilfe (die Numerierung bezieht sich auf den bayerischen Soforthilfeantrag)

6. Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses (hierzu rechnet nicht der entgangene Gewinn, Bitte einen konkret bezifferten Betrag eingeben; anderenfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich!)

Anmerkung: Dies bedeutet ein Liquiditätsengpass muss nachgewiesen werden – die meisten Freiberufler und IT-Kleinunternehmen haben aber Sicherheitsreserven – die eine Beanspruchung der Soforthilfe verhindern – dennoch könnte die Soforthilfe dem Selbständigen/IT-Kleinunternehmen helfen zu überleben.

7.2  Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020
            entstanden sind, sind nicht förderfähig

Anmerkung: Selbständige und IT-Kleinunternehmen, die vor „Corona“ in der Krise
waren, sind von den Soforthilfen ausgegrenzt.

8.4  Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.

Anmerkung: Die Beantragung von Soforthilfen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden – es ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörden die Angaben überprüfen werden.

8.7  Ich  erkläre,  dass  es  sich  bei  meinem  Unternehmen  nicht  um  ein  Unternehmen  in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), (siehe Nr. 1.1) handelt.

Anmerkung: dito

8.10  Ich erkläre, dass der durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigenmitteln oder Liquiditäts-maßnahmen ausgeglichen werden kann.

Anmerkung: Dies bedeutet nach unserer Interpretation – solange liquide Mittel
vorhanden sind, gibt es keine Soforthilfe.
Dies entspricht in Analogie, im Wesentlichen den Regelungen wie sie in  Hartz-4 geregelt sind.

Aus unserer Sicht kommen nur sehr wenige IT-Selbständige und kleine IT-Unternehmer in Frage, die die Soforthilfe in Anspruch nehmen können.  Start-up`s und IT-Selbständige, die noch kein Liquiditätspolster aufbauen konnten, haben die besten Chancen die Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können.

Und noch ein Wort zu der zu erwartenden Bearbeitungsgeschwindigkeit der „Soforthilfe“.

Die Soforthilfe ist für 10. Mio. Selbständige/Kleinunternehmen konzipiert. Der Fragebogen umfasst 2 Seiten zusätzlich werden die Antragsteller ggfls. Dokumente anhängen.

Da der Fragebogen nicht digital ist und das PDF nicht eingabefähig ist, müssen die Inhalte händisch übertragen werden.

Für die Kontrolle und das Übertragen der Daten muss man sicherlich mit 20 Minuten/Antrag (geschätzt) rechnen – ohne Rückfragen etc. gehen wir davon aus, dass 2 Mio. Anträge gestellt werden bei 20 Minuten Bearbeitungszeit = 40 Mio. Minuten = 666.666 Stunden = 83.333 Tage bei 1.000 geschätzten Mitarbeitern die diese Anträge bearbeiten = 83 Tage Bearbeitungszeit = ca. 17 Wochen bis zur Abarbeitung der Anträge, d.h. Mitte Juli würde, wenn alles gut geht, der letzte Antrag bearbeitet werden.

Fazit:

Die Beschäftigung mit dem eigenen Geschäftsmodell und der Erschließung neuer Angebote für Kunden und Interessenten wird den schnelleren Erfolg bringen, als sich mit den angebotenen Soforthilfeprogramm zu beschäftigen. Soweit es gelingt zu den Anspruchsberechtigten zu gehören, beachten Sie bitte, dass die Zuschüsse als Einnahmen am Ende des Jahres versteuert werden müssen.

Ob Mogelpackung oder nicht, ist sicherlich von der persönlichen individuellen Situation abhängig.

 

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