"Anlegerschutz ist für die Crowdfunding-Branche ein essentiell wichtiges Thema, denn nur durch echtes Vertrauen kann sich diese noch junge und innovative Finanzierungsform etablieren", so Tamo Zwinge. "Allerdings war heute auch zu spüren, dass parteiübergreifend verstanden wurde, dass noch dringender Änderungsbedarf bei einigen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetz besteht".
"Problematisch ist insbesondere die Verpflichtung, ab einer Investitionssumme von 250 € ein eigenhändig unterschriebenes Papier an die Crowd-Plattform zu senden, wird der digitalen Dimension der Finanzierungsform nicht gerecht. Die Limitierung von Crowdinvestings auf eine Höchstsumme von 1 Mio. Euro ist nicht zielführend, weil z.B. Startups, die eine Technologie oder Hardware entwickeln, einen deutlich höheren Kapitalbedarf aufwarten. Zuletzt soll es künftig nicht mehr möglich sein, durch Anzeigen in sozialen Medien auf laufende Crowdinvestings hinzuweisen".
Tamo Zwinge kritisierte, dass eine junge Wachstumbranche künftig nach den gleichen Regelungen reguliert werden soll wie milliardenschwere Finanzinstrumente. "Der Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes behindert in der aktuellen Form das Wachstum der deutschen Crowdfundingszene."