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Zwischen Aufbewahrungspflicht und Datenschutz

Fachtag der command ag beleuchtet rechtliche Aspekte im Umgang mit E-Mails

(PresseBox) (Ettlingen, )
Das Thema ist so leidig wie endlos: private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz. Vor allem wenn es um die Archivierung der elektronischen Post geht, gerät man hier als Arbeitgeber schnell in die Zwickmühle zwischen Aufbewahrungspflicht und Datenschutz. Wie man dieses Dilemma lösen kann, das war nur eines der Themen auf dem jüngst veranstalteten "E-Mail-Day", einem Fachtag zum rechtskonformen Umgang mit E-Mails, zu dem die command ag nach Ettlingen geladen hatte.

Bei der Archivierung von E-Mails steht der Arbeitgeber oft vor einem Problem. Wie Matthias Schmid, Rechtsanwalt der Kanzlei FSR darlegte, führt die in vielen Unternehmen gängige Praxis der Mitarbeiter, die Systeme auch für private Nachrichten zu nutzen, dazu, dass deren gesamter Mailverkehr dem Datenschutz unterliegt. Der Arbeitgeber, so der Experte, hat dadurch kein Zugriffsrecht mehr auf sämtliche Mails der Mitarbeiter, egal, ob diese privat oder beruflich veranlasst sind, und darf sie auch nicht archivieren - wenngleich er es eigentlich dringend tun müsste, um Schadenersatzhaftungen auf schuldrechtlicher Basis, z.B. aus Werkverträgen, vorzubeugen. Ein generelles Verbot privater Nutzung sei zwar durchaus möglich, aufgrund der meist bereits vorhandenen stillschweigenden Duldung aber rechtlich nicht mehr durchsetzbar. Matthias Schmid empfiehlt den Unternehmen deshalb eine beschränkte Zulassung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Damit werde nicht nur die Kontrolle und Archivierung der Mails durch den Arbeitgeber möglich, sondern auch dem Betriebsklima sei am besten gedient.

Dass die Nutzung von Mail-Systemen in den Unternehmen meist von den technischen Möglichkeiten getrieben werden, während die rechtlichen Aspekte häufig auf der Strecke bleiben, darauf wies Michael Assel, Steuerberater der Kanzlei Assel & Partner in seinem Vortrag hin. Zahlreiche Mails, so der Berater, stellen aber Geschäftsbriefe und dadurch Willenserklärungen im elektronischen Geschäftsverkehr dar - seien es Angebotsanfragen eines Kunden, Bestellungen bei einem Lieferanten oder die Reisekostenaufstellung eines Vertrieblers. Diese elektronischen Handelsbriefe unterliegen den ganz normalen Aufbewahrungspflichten wie ihre papierenen Artgenossen unter Beachtung der zusätzlichen Anforderungen für den elektronischen Bereich. Zur Sicherung der Beleg- und Beweisfunktion sollten aus Sicht des Beraters alle Unternehmen, die elektronische Geschäftsbriefe austauschen und dadurch z.B. Verträge schließen, zwingend eine rechtskonforme Archivierungslösung vorhalten - beispielsweise ein testiertes DMS. Wichtig hierbei sei die Erstellung einer Verfahrensdokumentation. Nur durch sie könne die Geschäftsführung von Haftungsfragen gegenüber ihrem Vertragspartner oder dem Finanzamt entlastet werden. Tausche ein Unternehmen darüber hinaus auch Rechnungen elektronisch aus, müssten hierbei spezielle Formen eingehalten werden, um die Vorsteuerabzugsfähigkeit der Belege sicherzustellen. Ein Umstand, der laut Michael Assel den meisten Firmen gar nicht bewusst ist.

Wie eine Archvierungslösung in der Praxis aussieht, das zeigte Heiko Fütterer, Berater bei der command ag, in einer Live-Demonstration. Am Beispiel von "EASY xBASE", einer Software für Microsoft Exchange, erfuhren die Besucher des Fachtags, dass sich mit einer geeigneten Lösung E-Mails nicht nur automatisch und revisionssicher archivieren lassen. Auch die Datenbank des E-Mail-Programms wird erheblich entlastet, die Performance des Systems steigt.

command gmbh

Die command Gruppe mit Sitz in Ettlingen beschäftigt mit ihren Tochterunternehmen cormeta ag und oxaion ag inklusive deren Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf und Hamburg sowie der Tochtergesellschaft oxaion gmbh in Österreich (Wels und Wien) 242 Mitarbeiter. Mit ihrem Geschäftsbereich Dokumentenmanagement bietet die command für jede Branche die passende Lösung. Im Geschäftsjahr 08/09 (Ende 30.04.2009) erzielte die command Gruppe einen Umsatz von 33,1 Millionen Euro. www.command.de

Mit ihrem Geschäftsbereich Dokumentenmanagement bietet die command ag für alle Industrie-, Dienstleistungs-, Handels- und Versorgungsunternehmen die passenden DMS-Lösungen. Diese basieren auf EASY ENTERPRISE und EASY DOCUMENTS der EASY SOFTWARE AG, InfoStore der Solitas Informatik AG sowie der Knowledge Application Software der KENDOX AG. Alle Systeme sind für den Einsatz mit SAP zertifiziert und zeichnen sich durch hohe Skalierbarkeit und offene Schnittstellen aus. Sie bieten umfangreiche Integrationsmöglichkeiten in nahezu allen gängigen Unternehmenssoftwarelösungen. und werden ergänzt um Lösungen zur Automatisierung des Posteingangs und der Bearbeitung von Eingangsrechnungen. Add-ons zur vorgangsbezogenen Archivierung von E-Mails, Office-Dokumenten und beliebigen PC-Dateien mit Validierung der Indexdaten gegen das ERP-System sowie zur Bildung von Kunden-/Lieferanten- /Vorgangsakten runden das Lösungsangebot ab. Ergänzend unterstützt command ihre Kunden bei der E-Mail-Archivierung. Als Lotus Notes Business Partner unterstützt command ihre Kunden bei der Einführung der Groupware-Lösung Lotus Notes. www.command-dms.de

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