Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 851287

COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte Bleichstr. 14 40211 Düsseldorf, Deutschland http://www.cohausz-florack.de
Ansprechpartner:in Frau Christiane Hering +49 211 90490266
Logo der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte
COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Wie Schiedsgerichtsverfahren stärker von IT profitieren

Neuer ICC-Kommissionsbericht „Information Technology in International Arbitration“ erschienen

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Düsseldorf, 5. Mai 2017 – Über den effizienten Einsatz von IT in internationalen Schiedsgerichtsverfahren informiert ein Bericht, den die Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation (Commission on Arbitration and ADR) der Internationalen Handelskammer (ICC, Paris) in einer grundlegend überarbeiteten Fassung veröffentlicht hat.

Der erste ICC-Bericht zu diesem Thema ist bereits 2004 erschienen. Seitdem hat sich die IT rasant weiterentwickelt. Die neue Veröffentlichung der ICC unter dem Titel „Information Technology in International Arbitration“ greift genau diese Entwicklungen auf und legt dar, wie sie in Schiedsgerichtsverfahren im Einzelnen eingesetzt werden können. Hierbei spielen E-Mail- und andere elektronische Kommunikationsformen, aber zum Beispiel auch die cloudbasierte Speicherung und Synchronisierung von Informationen, Präsentationstools und virtuelle Konferenztechniken eine Rolle. Darüber hinaus widmet sich der Bericht brisanten Themen wie der Cyber- und der Datensicherheit und gibt dem Leser damit auch praktische Tipps für einen sicheren Umgang mit IT.

„IT kann – sofern sie sinnvoll eingesetzt wird – dazu beitragen, Zeit und Kosten zu sparen und Prozesse wesentlich effizienter zu führen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um Schiedsgerichtsverfahren für die Beteiligten attraktiv zu machen“, sagt Rechtsanwalt Erik Schäfer, Partner von Cohausz & Florack und Co-Vorsitzender der ICC-Kommission Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation. Er verantwortet gemeinsam mit seinem US-Kollegen David Wilson sowohl den Bericht aus dem Jahr 2004 als auch die aktuelle Fassung.

Der ICC-Bericht „Information Technology in International Arbitration“ ist abrufbar über die Website der ICC.

COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.

www.cohausz-florack.de

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.