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Neue EU-Markenrechtsrichtlinie in Kraft

Markenreform erleichtert und beschleunigt Eintragungsverfahren in der EU

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Düsseldorf, 14. Januar 2016 – Seit dem 12. Januar 2016 gilt eine neue europäische Markenrechtsrichtlinie. Die neue EU-Richtlinie (2015/2436) wurde am 16. Dezember 2015 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union nach mehrjährigen Verhandlungen verabschiedet. Die Novelle beinhaltet außerdem eine neue Gemeinschaftsmarkenverordnung (2015/2424), die am 23. März 2016 in Kraft treten wird. Diese Reform des Markenrechts bringt weitreichende Veränderungen im Vergleich zu dem bisherigen, seit 1996 gültigen Gemeinschaftsmarkenrecht mit sich.

Die Änderungen zielen darauf ab, das europäische Markensystem zu modernisieren und das Eintragungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dabei sollen die Markenämter der EU-Mitgliedsstaaten und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (demnächst: „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“) in Zukunft besser zusammenarbeiten. Die Mitgliedsstaaten haben drei Jahre Zeit für die Umsetzung der meisten Artikel; für die Umsetzung des Artikels 45 (Verfall / Nichtigkeit einer Marke) sieht die Richtlinie sogar 7 Jahre vor. Die 57 (statt bisher 19) Artikel der Richtlinie beinhalten unter anderem, dass für jede einzelne Waren-/Dienstleistungsklasse (sog. „Nizza-Klasse“) eine Gebühr erhoben wird. Die Gebühren für Verlängerungen sowie für Widersprüche, Löschungsverfahren, Beschwerden und andere Vorgänge werden gesenkt. Aus „Gemeinschaftsmarke“ wird „Unionsmarke“ und der Markenbegriff wird erweitert: Er soll künftig auch „Garantie- oder Gewährleistungsmarken“ umfassen, die Merkmale wie Material oder Qualität der Waren bzw. Dienstleistungen mit einschließen.

„Die Markenreform ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen und harmonisierten Markenrechtssystem auf EU-Ebene. Sie trägt entscheidend dazu bei, Innovationen und damit auch das Wirtschaftswachstum in den EU-Mitgliedsstaaten zu fördern“, sagt Andreas Thielmann, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack.
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