Gemäß den Klagen bieten Huawei und ZTE in Deutschland Mobiltelefone mit AVC-Technologie an, ohne bei den Patentinhabern oder MPEG LA Lizenzen erworben zu haben. Mit den Klagen werden Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht.
Bereits in der Vergangenheit spielten deutsche Patentverletzungsverfahren bei der Durchsetzung von Patenten aus von MPEG LA angebotenen Patentpools eine zentrale Rolle. „Auch die nun eingereichten Klagen sind ein wichtiger Schritt, um eine faire Vergütung für die an der Entwicklung der AVC Technologie beteiligten Unternehmen sicherzustellen“, sagt Patentanwalt Gottfried Schüll von Cohausz & Florack. Die Kläger werden von Cohausz & Florack gemeinsam mit Rechtsanwalt Axel Verhauwen von der Kanzlei Krieger Mes Graf v. der Groeben vor dem Düsseldorfer Landgericht vertreten.