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Es ist Zeit für einen Neustart im Betriebsrat bei SAP SE!

(PresseBox) (Stuttgart, )
Nach der Abberufung des Konzernbetriebschefs Anfang Juni trat jetzt auch der Vorsitzende des Betriebsrats der SAP SE zurück. Auf seine Beweggründe ging er aber gegenüber den Medien ausdrücklich nicht ein. Bereits Anfang Juni hatte der Betriebsrat der SAP den Vorsitzenden des Konzernbetriebsrates abberufen. Gegen ihn sollen internen Untersuchungen im Gange sein. Angeblich geht es um Arbeitszeitverstöße. Zudem gab die Staatsanwaltschaft Heidelberg inzwischen bekannt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen der möglicherweise manipulierten Aufsichtsratswahl bei SAP im Jahr 2012 eingeleitet worden sei.

Diesen Ermittlungen liegt ein Zivilprozessverfahren vor dem Landgericht Heidelberg (Aktenzeichen 2 O 17/16) zugrunde. In diesem Verfahren hatten sich die Beteiligten gegenseitig vorgeworfen, die Unwahrheit zu sagen. Es geht um eine mögliche Beeinflussung der SAP-Aufsichtsratswahl im Jahr 2012. Der abberufene Konzernbetriebsratschef war in dem Prozess der Beklagte. Er soll sich die notwendigen Stimmen für seine Wahl zum Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gekauft haben.

Der Kläger, ein ehemaliger SAP-Mitarbeiter, hatte von ihm vor Gericht die Zahlung von rund 500 000 Euro gefordert: Die Forderung sei die Gegenleistung dafür, dass er bei der damaligen Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat bei den Delegierten für ihn geworben habe. Der Beklagte hingegen hatte bis zum Schluss die Echtheit der Unterschrift bestritten und sogar vermutet, dass ihm der Vertrag letztlich untergeschoben worden sein könnte.

Die Klage wurde zwar in einem, noch nicht rechtskräftigen Urteil Ende Mai abgewiesen, die Richterin legte in ihrer Begründung aber nahe, dass der Beklagte an unlauteren Absprachen beteiligt gewesen sei. Zumindest hielt sie seine Unterschrift unter einem entsprechenden Vertrag für echt.

Die Richterin am Landgericht hatte deshalb im Anschluss an den Prozess die Prozessakte an die Staatsanwaltschaft übergeben, die jetzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Diese Ermittlungen befinden sich aber noch in der Anfangsphase.

Aber bereits durch die bisher zutage getretenen Erkenntnisse ist die Reputation und die Arbeitslegitimität des amtierenden Betriebsrates bei SAP SE bereits jetzt schwer beschädigt worden. Gab es bei der SAP-Aufsichtsratswahl 2012 Manipulationen? Das Urteil und die darin gewichteten Erkenntnisse werfen die Frage auf, ob ein amtierender Mandatsträger im BR vor einigen Jahren in Wahlmanipulation verwickelt gewesen ist. Schon dass diese Frage ernsthaft zu diskutieren ist, schadet dem Ansehen aller Vertreter in BR bei SAP SE!

Aus diesem Grunde erklärt die CGM:

1.: Die CGM kritisiert entschieden jede Form der Vorteilsnahme oder anderer illegaler Machenschaften bei (Betriebsrats-) Wahlen und distanziert sich ausdrücklich von allen Personen, die sich ein derartiges Fehlverhalten haben zu schulde kommen lassen.

2.: Die CGM stellt sich ausdrücklich hinter das Engagement und die Arbeitsleistung der anderen, unbescholtenen Betriebsräte. Sie sind engagierte Leistungsträger, die sich für die Belange aller Kollegen und Kolleginnen eingesetzt und so viele positive Ergebnisse für die Belegschaft erreichen konnten. Deshalb ist jetzt auch falsch das Fehlverhalten einzelner allem Mitgliedern im Betriebsrat anlasten zu wollen. Ihr Engagement zum Wohle aller Beschäftigten bei SAP SE ist aller Wertschätzung wert!

3.: Getreu der Informatiker-Idee "Reboot tut gut!" unterstützt die CGM vorbehaltlos die Forderung nach sofortiger Neuwahl des Betriebsrates bei SAP SE!

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