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Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)

Beitrag "Kritik an Personalprozessen zu Beförderungen" führte bei SAP zur fristlosen Kündigung eines Betriebsrates

(PresseBox) (Stuttgart, )
Auch nach dem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Mannheim am 16.10.2019 stellt sich der Softwarekonzern SAP SE weiterhin mit allen Mitteln gegen unser Gewerkschaftsmitglied. Ursächlich steht dessen fristlose Kündigung mit den Inhalten des Newsletters „Team Freigeist“, vor allem dem Beitrag „Kritik an Personalprozessen zu Beförderungen“, in Zusammenhang. Dieser Newsletter wurde regelmäßig über unser Betriebsratsmitglied an die Belegschaft verschickt. Der Inhalt der dort veröffentlichten Artikel weicht von der offiziellen Linie der SAP-Unternehmensführung ab und kritisiert verschiedene innerbetriebliche Vorgänge.

Die CGM kommentiert:

In der Vergangenheit hat SAP SE bereits mehrfach versucht, unserem Betriebsrat die betriebsübliche Kommunikation mit den anderen Arbeitnehmern zu erschweren oder ganz zu untersagen. Dabei versucht die Firmenleitung sowohl massiv die legitime Betriebsratstätigkeit unseres Kollegen zu begrenzen, als auch die Meinungsfreiheit im Betrieb einzuschränken, indem sie z.B. verlangt, dass ihr für den Newsletter eine inhaltliche Vorzensur einzuräumen sei, um eine, von der Unternehmensleitung postulierte, Störung des Betriebsfriedens zu vermeiden.

Das Interview im Anschluss an den Gütetermin verfolgte sowohl das Ziel, unseren Kollegen massiv einzuschüchtern und an den Pranger zu stellen, als auch die übrigen Mitglieder des Betriebsrats im Sinne der SAP-Unternehmensleitung zu disziplinieren. Vor allem scheint es der Unternehmensleitung daran gelegen zu sein, ein unmissverständliches Signal an die Betriebsräte und die Belegschaft zu senden, wie man bei SAP mit unbequemen Meinungen und Personen umgeht.

Frau Dr. Reinhardt, die Anwältin der SAP von der Anwaltskanzlei Kliemt & Vollstädt, zu deren Spezialgebiet im Übrigen auch die rechtliche Beratung und Vertretung  deutscher und internationaler Arbeitgeber in Auseinandersetzungen mit ihren Betriebsräten gehört, behauptete im Interview, dass der Newsletter Unwahrheiten verbreiten würde. Sie bemängelte ebenfalls die Wortwahl in den einzelnen Artikeln und behauptete, dass unser Mitglied im Zusammenhang mit der Beförderungspraxis von den Entscheidungsträgern als einem „Geheimbund“ gesprochen und Funktionsträger diffamiert habe.

Dem ist entgegen zu halten, dass der Begriff „Geheimbund“ von unserem Kollegen zu keinem Zeitpunkt in den Newslettern verwendet wurde. Seine Argumentation war immer an den Sachfakten orientiert. Er hat weder Funktionsträger angegriffen oder diffamiert, noch war ein unangemessen aggressiv argumentiert.  Alle Behauptungen des Kollegen lassen sich im Einzelnen belegen, was der Kammertermin mit den entsprechenden Ladungen und Zeugeneinvernahmen auch eindeutig an den Tag bringen wird.

Quellenangabe zum Interview:

https://www.ardmediathek.de/swr/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExNjI4Nzc/sap-betriebsrat-klagt-gegen-kuendigung

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