Der Vorstand der CEWE COLOR Holding AG hat beschlossen, der Hauptversammlung am 5. Juni 2013 den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorzuschlagen. Mit dem Formwechsel verknüpft werden soll die Übertragung des von der CEWE COLOR AG & Co. OHG betriebenen, operativen Geschäfts auf die Gesellschaft.
Dadurch wird ein struktureller Steuernachteil beseitigt. So kann in den nächsten Jahren ein Steuervorteil in Höhe eines Barwertes von voraussichtlich rund 10 Mio. Euro erzielt werden. Die Transaktion bedarf noch der Zustimmung der zuständigen Gremien.
Sämtliche Angaben basieren auf den vorläufigen, noch nicht testierten Ergebnissen. Den vollständigen, testierten Jahresabschluss wird CEWE COLOR im Rahmen der Bilanzpresse- und Analystenkonferenz am 27. März 2013 in Frankfurt am Main vorstellen.