Das CE-Kennzeichen (s. Abb.) wird ab sofort auf Basis einer Leistungserklärung angebracht. Der Hersteller muss für jedes von einer harmonisierten Norm erfasste und mit einem CE-Kennzeichen zu versehende Bauprodukt eine Leistungserklärung zur Verfügung stellen, in der die Leistungen des Bauprodukts für wesentliche Merkmale erklärt werden. Die "wesentlichen Merkmale" stellen die Eigenschaften eines Bauproduktes dar, die dazu beitragen, dass das mit dem Produkt hergestellte Bauwerk die nach BauPVO relevanten 7 Grundanforderungen an Bauwerke, welche die Basis für die Ausarbeitung von harmonisierten technischen Spezifikationen für Bauprodukte bilden, erfüllt. Die wesentlichen Merkmale sind im Anhang ZA einer harmonisierten Norm festgelegt. Mit der Leistungserklärung und der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung, dass sein Bauprodukt mit der in der Erklärung angegebenen Leistung übereinstimmt und alle einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Die Leistungserklärung löst die bisherige Konformitätserklärung ab. Das von der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle ausgestellte Konformitätszertifikat wird künftig durch ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit ersetzt.
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