Das ProdSG definiert die Produktverantwortung jedes Herstellers sowie dessen rechtliche Pflichten. Hierunter fällt unter anderem die Aufklärung der Nutzer über die sachgemäße Verwendung aber auch über vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen.
Für Hersteller und EU-Importeure ergeben sich neue Fragen zur Anwendung beim Neu-, Um- und Erweiterungsbau oder Import von Maschinen und Anlagen und zum Einfluss notwendiger Qualitätssicherungsmaßnahmen auf die CE-Kennzeichnung. Wichtig ist zudem die Berücksichtigung rechtlicher Fragen, die sich aus der Veränderung von Maschinen und Anlagen ergeben.
Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen die Referenten Jörg Handwerk (CE-CON24 GmbH), Dr. Stefan Hechtenberg (CONTRAST GmbH), Olaf Müder (Hydro Aluminium Extrusion Deutschland GmbH) und Burkard Meyer (SCHIMMELPFENNIG & SCHAARSCHMIDT Anwaltskanzlei) im Rahmen Ihrer Vorträge zum Thema "Praxisgerechte Umsetzung der Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes".
Melden Sie sich kostenlos für die Veranstaltung am 12. September (16:00h - 18:30h) in der Handelskammer Bremen an. Die Veranstaltung richtet sich an Selbständige und Geschäftsführer, die im Rahmen Ihrer Tätigkeiten mit dem Produktsicherheitsgesetz konfrontiert sind.
Veranstaltungsort: Handelskammer Bremen - (Haus Schütting) - Am Markt 13 - 28195 Bremen
Veranstaltungszeit: Mi. 12.09.2012, 16-18:30 Uhr