Das ProdSG definiert die Produktverantwortung eines Herstellers und dessen rechtliche Pflichten. Hierunter fällt unter anderem die Aufklärung der Nutzer über sachgemäße Verwendung sowie vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen. Für Hersteller und EU-Importeure ergeben sich mit dem Gesetz neue Fragen zur Anwendung beim Neu-, Um- und Erweiterungsbau oder Import von Maschinen und Anlagen und zum Einfluss notwendiger Qualitätssicherungsmaßnahmen auf die CE-Kennzeichnung. Des Weiteren ist die Berücksichtigung rechtlicher Fragen, die sich aus der Veränderung von Maschinen und Anlagen ergeben, wichtig.
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Referenten Jörg Handwerk (CE-CON24 GmbH), Dr. Stefan Hechtenberg (CONTRAST GmbH), Olaf Müder (Hydro Aluminium Extrusion Deutschland GmbH) und Burkard Meyer (SCHIMMELPFENNIG & SCHAARSCHMIDT Anwaltskanzlei) im Rahmen der Veranstaltung "Praxisgerechte Umsetzung der Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes" in der Handelskammer Bremen. Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Selbständige und Geschäftsführer, die im Rahmen Ihrer Tätigkeiten mit dem Produktsicherheitsgesetz konfrontiert sind.
Termin: Mittwoch, 12.09.2012, 16-18:30 Uhr - Handelskammer Bremen (Haus Schütting) - Am Markt 13 - 28195 Bremen