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Workshop: Recht und IT-Sicherheit am 26. März 2009

(PresseBox) (Darmstadt, )
Der Workshop befasst sich mit drei aktuellen Fragestellungen, nämlich zum einen mit dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, mit der Authentifizierungsfunktion des neuen elektronischen Personalausweises und mit der Frage der Langzeitaufbewahrung elektronischer Dokumente.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung am 27. Februar 2008 aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Dieses neue Grundrecht könnte für die IT-Sicherheit die gleiche Funktion haben wie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für den Datenschutz. Im Workshop soll das neue Grundrecht vorgestellt und sein Gewährleistungsgehalt, aber auch seine Schranken näher untersucht werden. Auch ist zu fragen, inwieweit das Grundrecht zivilrechtliche Bewertungen der IT-Sicherheit beeinflusst.

Ein Sicherheitsproblem, das im Internet bisher kaum gelöst ist, stellt die sichere Online-Identifizierung und -Authentifizierung dar. Zur Lösung dieses Problems soll der neue elektronische Personalausweis mit seiner Authentifizierungsfunktion dienen. Welche Funktionen sie hat, welche Rechtsregelungen dieser neuen Ausweisfunktion zugrunde liegen und in welchen rechtlichen Zusammenhängen (z.B. Altersverifikation oder Kontoeröffnung) sie sinnvoll genutzt werden kann, wird vorgestellt und erörtert.

In Unternehmen, Behörden und Organisationen müssen vielfältige Dokumente längerfristig aufbewahrt werden. Vielfach werden die Prozesse, in denen solche Dokumente erzeugt und verarbeitet werden, auf Elektronik umgestellt - ohne dass jedoch ein der rechtlichen Aufbewahrungspflicht entsprechendes Konzept der Aufbewahrung dieser Dokumente existiert. Welche Anforderungen in diesem Zusammenhang zu beachten sind und wie sie erfüllt werden können, wird im Workshop präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Termin 26. März 2009
Dauer: 10:00 - 17:00
Ort: Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung
in Darmstadt, Fraunhoferstr. 5
Moderation: Alexander Roßnagel (Universität Kassel)

Hier die Themen und die Referenten:

- "Das IT-Grundrecht - Funktion, Schutzgehalt, Auswirkungen auf staatliche Ermittlungen" (Matthias Bäcker, Universität Mannheim)
- "Auswirkungen des neuen Grundrechts auf IT-Sicherheit auf das Zivilrecht" (Christoph Schnabel, provet im ITeG der Universität Kassel)
- "Die Bedeutung des neuen Grundrechts für die Datensicherheit" (Helmut Eiermann, Datenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz)
- "Das neue Personalausweisgesetz und die sichere Identifizierung im Internet" (Gerrit Hornung, provet im ITeG der Universität Kassel)
- "Altersverifikation nach Einführung des neuen Personalausweises" (Karsten Altenhain, Universität Düsseldorf)
- "Die Erfüllung rechtlicher Aufbewahrungspflichten bei elektronischen Dokumenten" (Silke Jandt, provet im ITeG der Universität Kassel)
- "Die technische Richtlinie zur vertrauenswürdigen elektronischen Langzeitarchivierung" (Ulrike Korte, BSI)

Das detaillierte Programm des Workshops und die notwendigen Informationen zur Anmeldung finden Sie unter: http://www.cast-forum.de/...

Bei einer Anmeldung bis zum 16. März gilt ein reduzierter Preissatz.
Um den Workshop optimal vorbereiten zu können bitten wir Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
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