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Caparol Farben Lacke Bautenschutz GmbH Roßdörfer Str. 50 64372 Ober-Ramstadt, Deutschland http://www.caparol.de/
Ansprechpartner:in Frau Ute Schader +49 6154 71235

Lärmminderung in der Produktion

(PresseBox) (Ober-Ramstadt, )
Ortstermin in einer Produktionshalle: bei der Hilti GmbH Industriegesellschaft für Befestigungstechnik in Kaufering steht eine Kartuschen-Abfüllanlage für Brandschutzmassen. Die Hydraulik der Anlage sorgt für erhebliche Lärmemissionen. An den Wänden fallen weiße Platten auf, die in einem Raster angebracht sind. Deren schalldämpfende Wirkung macht es möglich, daß der Arbeiter an der Maschine keinen Gehörschutz tragen muß.

Das Arbeiten ohne Gehörschutz bringt mehr Sicherheit

Die früher als Palettenregallager genutzte Halle hat eine Grundfläche von ca. 230 Quadratmeter, die Raumhöhe beträgt acht Meter, was eine extrem ungünstige Raumakustik zur Folge hatte. In dem Raum steht die Abfüllanlage, Zuleitungsrohre befinden sich an den Wänden, die aus relativ schallharten Materialien wie Porenbeton aufgebaut sind. Eine Wand ist mit Sandwich-Elementen verkleidet, Fensterflächen reflektieren den Schall. Die Decke besteht aus einer Trapezblechkonstruktion, Infrastrukturstraßen wie Lüftungen und groß dimensionierte Förderleitungen sind dort untergebracht.

Aufgrund dieser ungünstigen Bedingungen betrug der Lärmpegel an der Abfüllanlage, dem einzigen Arbeitsplatz in der Halle, bis zu 87 dB. Laut diesen werksinternen Messungen, die auf Kopfhöhe des Maschinenarbeiters vorgenommen wurden, hätte der Mann einen Gehörschutz tragen müssen (LärmVibrationsArbSchV vom 6. März 2007), denn der obere Auslösewert für die Lärmprävention liegt bei einem Tageslärmexpostionspegel von 85 dB. Weil ein Lärmpegel über 85 dB die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit entstehen lassen kann, muss der Arbeitgeber ab 80 dB Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB muss Gehörschutz konsequent getragen werden.

In der Halle herrscht jedoch auch Gabelstaplerverkehr. Müsste der Arbeiter einen Gehörschutz tragen, bestünde für ihn ein erhöhtes Unfallrisiko aufgrund eingeschränkter Wahrnehmung. Um diesem Sicherheitsaspekt gerecht zu werden und gleichzeitig dem Minimierungsgebot der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung Rechnung zu tragen, das u. a. die lärmmindernde Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze vorschreibt, plante Hilti raumakustische Maßnahmen zur Schallabsorbtion. Die Lärmbelastung sollte damit um 3 dB reduziert werden.

Offenporige Schaumstoffplatten dämpfen den Schall

Über die ortsansässige Firma malerknoll, die häufig Malerarbeiten bei Hilti in Kaufering ausführt, kamen die Bauherrn auf die Akustiksysteme CapaCoustic von Caparol. Dabei bot sich das System Melapor an. Die sehr leichten Platten und Elemente bestehen aus einem speziellen offenporigen Schaumstoff, der hocheffektiv in der Schalldämpfung ist. Die Panels sind als Schallabsorber »Klasse A« eingestuft, das heißt es kann damit eine Absorptionsleistung von mehr als 90 Prozent erzielt werden. Akustiktechniker führten unter Leitung von Caparol-Fachmann Wolfgang Eberhard Berechnungen zur Verbesserung der Raumakustik in der Halle durch, die die Verantwortlichen bei Hilti von der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme überzeugten.

Weil die Versorgungsleitungen frei zugänglich sein müssen, konnten an der Hallendecke keine Schall absorbierenden Maßnahmen durchgeführt werden, sondern nur an den Wänden. Die weißen Absorberplatten wurden dort bereichsweise auf 200 Quadratmeter Fläche direkt verklebt. In Büroräumen bis drei Meter Höhe reichen in der Regel 40 Prozent der Grundfläche aus, um eine spürbare bessere Raumakustik zu erzielen. Bei höheren Räumen wie der Industriehalle ist das Raumvolumen zu berücksichtigen, weshalb hier deutlich mehr Fläche mit den Akustikplatten belegt wurde. Die Anbringung der Platten erfolgte in einem nach gestalterischen und raumakustischen Gesichtspunkten ausgeklügeltem Raster, geplant von malerknoll.

Die schallabsorbierende Auskleidung war ein voller Erfolg: Durch die lärmmindernden Maßnahmen konnten die Nachhallzeit und somit auch der Lärmpegel stark verbessert werden, was subjektiv deutlich wahrnehmbar ist. Werksinterne Messungen ergaben Lärmminderungserfolge von 5 dB an dem Maschinen-Arbeitsplatz. Somit wurde die Vorgabe des Unternehmens, eine Schallreduzierung von 3 dB zu erzielen, sogar überschritten und dem gesetzlich vorgeschriebenen Minderungsgebot Genüge getragen. So braucht der Arbeiter keinen Gehörschutz tragen, was wiederum seiner Sicherheit im Gabelstaplerverkehr dient.

Caparol Farben Lacke Bautenschutz GmbH

Die Caparol-Firmengruppe entwickelt, produziert und vertreibt hochwertige Farben, Lacke, Lasuren, bauchemische Beschichtungen, Materialien für die Fassaden- und Dämmtechnik sowie Hobby- und Künstlerfarben. Sie ist Marktführer für Baufarben in Deutschland, Österreich sowie der Türkei und stellt mit über 900 Millionen Euro Umsatz das drittgrößte Unternehmen der Branche in Europa dar. Der Stammsitz der Gruppe liegt im vorderen Odenwald, rund 35 Kilometer entfernt vom Flughafen Frankfurt Rhein-Main.

Das erfolgreiche Wachstum in der über 110jährigen Geschichte unseres konzernunabhängigen Familienunternehmens beruht vor allem auf zwei Erfolgsfaktoren: seiner Innovationskraft und seiner Kundennähe. Seit Bestehen hat Caparol die Branche immer wieder durch innovative, umweltfreundliche und gesundheitlich unbedenkliche Qualitätsfarben bereichert. Zugleich haben wir als mittelständisch geprägtes Unternehmen stets eine kontinuierliche und zuverlässige Geschäftspolitik betrieben, die sich immer am Nutzen der Kunden orientierte. Denn Vertrauen und Zufriedenheit unserer Kunden sind unser größtes Kapital.

Unser wichtigstes Anliegen bleibt es, auch in Zukunft das Vertrauen unserer Kunden zu rechtfertigen und zu erhalten. Wir werden daher unser ganzes Wissen und Können für die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen einsetzen, damit diese die Möglichkeit haben, ihre Wohn- und Lebensräume noch besser zu schützen und zu gestalten. Was können wir für Sie tun?

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