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BWT AG

Vorstand beschließt Wiederaufnahme des Aktienrückkaufs

(PresseBox) (Mondsee, )
In der Hauptversammlung vom 20. Mai 2008 wurde eine Aktienrückkaufsermächtigung beschlossen. Der Vorstand der BWT Aktiengesellschaft beschließt, von dieser Ermächtigung nun Gebrauch zu machen.

Angaben zum Aktienrückkaufprogramm

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. Z 8 AktG ist der 20. Mai 2008.
2. Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 20. Mai 2008 veröffentlicht und am 7. Juli 2008 ins Firmenbuch eingetragen.
3. Das Rückkaufprogramm endet voraussichtlich am 31. Dezember 2008.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der BWT AG.
5. Es wird beabsichtigt, bis zu einem Bestand von 1.743.946 Stück Aktien, das sind bis zu 9,779 % des derzeitigen Grundkapitals der BWT AG, zurück zu kaufen.
6. Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 15 (fünfzehn Euro) und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 30 (dreißig Euro) pro Aktie.
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse oder bzw. und außerbörslich. Der Hauptzweck ist die Rückführung von Kapital an die Aktionäre bei gleichzeitiger Verbesserung der Kapitalstruktur. Die Ermächtigung der Hauptversammlung erstreckt sich auf die Verwendung der rückerworbenen Aktien (i) als Akquisitionswährung, (ii) zur jederzeitigen Veräußerung eigener Aktien über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit und außerbörslich.
8. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien der Emittentin: keine.

Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Homepage der BWT AG, www.bwt-group.com.
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