„Der Mittelstand braucht auch in Zukunft Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung. Diese Vertragsarten ermöglichen den Unternehmen Flexibilität bei der Personalplanung. Verstöße weniger ‚Schwarzer Schafe‘ dürfen nicht zu einem Generalverdacht gegen das Unternehmertum führen. Wir sehen daher die Ankündigung von Arbeitsminister Heil, ein mögliches Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in weiteren Branchen prüfen zu lassen, mit größter Sorge.
Wir befinden uns in der schwersten Rezession in der Geschichte der Bundesrepublik. Ein branchenübergreifendes Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung wäre das völlig falsche Signal an die Unternehmen und würde für zusätzliche Verunsicherung im Mittelstand sorgen. Um auch das klar zu sagen: Verstöße gegen die Arbeitszeitbestimmungen oder den Mindestlohn dürfen nicht toleriert werden. Die hierfür notwendigen Vorschriften sind jedoch vorhanden. Sie müssen nur konsequent durchgesetzt werden.“