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Ansprechpartner:in Herr Dr Markus Busuttil

Staatliche und regionale Förderungen für Startups: Überblick und Tipps 2025

Herausfordernde Zeiten erfordern smarte Lösungen: Wie Startups in 2025 richtig durchstarten können

(PresseBox) (Hannover, )
Innovative Idee: Und wer bezahlt das jetzt?

Viele träumen von der beruflichen Unabhängigkeit und der Selbstverwirklichung durch ein eigenes Unternehmen. Nicht zuletzt ist das Gründen eines Start-ups durch Erfolgsgeschichten wie Personio oder Celonis auch in Deutschland ein attraktiver beruflicher Weg. Dabei ist eine solide Finanzierung während der Gründungsphase essenziell, um die Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.

Angesichts der derzeit schwierigen Wirtschaftslage und der starken Inflation stellen die begrenzten finanziellen Ressourcen eine zentrale Herausforderung dar und bereiten vielen Gründern Kopfzerbrechen. Es wird deutlich, dass allein eine innovative Idee keine Garantie für eine erfolgreiche Unternehmensgründung darstellt.

Startups: Welche finanziellen Förderungen gibt es?

Und damit beginnt für die neuen Gründer die Suche nach Fremdkapital. Dies gestaltet sich oftmals schwierig, da Potenzielle Investoren häufig zögern, aufgrund des hohen Insolvenzrisikos und der möglichen vollständigen Kapitalverluste.

Aus diesem Grund wurden verschiedene Fördermittelprogramme auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene eingeführt, die darauf abzielen, Start-ups finanziell zu unterstützen und die ersten Überlebensjahre der Unternehmen zu sichern.

Beispiele hierfür sind Programme auf Landesebene wie „Gründung innovativ“ des Bundeslandes Brandenburg, bundesweite Initiativen wie „KMU innovativ“ oder das europäische Förderprogramm „Horizon Europa„. Neben diesen genannten gibt es zahlreiche weitere Fördermittelprogramme, von denen eine Auswahl in unserem Blogartikel aufgeführt ist.

Fördermittel-Herausforderungen: Ressourcenknappheit, Unsicherheit und Branchenabhängigkeit

Ein übergreifendes Problem bei den meisten dieser Programme besteht jedoch darin: Die Anzahl der eingereichten Fördermittel-Anträge übersteigt bei Weitem die begrenzt vorhandenen Fördermittel!

Dies führt zu anspruchsvollen und stark umkämpften Auswahl- oder Losverfahren, bei denen selbst vielversprechende Projekte und innovative Ideen oft nicht zum Zug kommen. Zudem bieten die meisten Förderprogramme weder Rechtsanspruch noch Planungssicherheit. Diese Unsicherheiten wurden insbesondere durch die Ende 2023 verhängte Haushaltssperre der Bundesregierung deutlich, welche eine sofortige Aussetzung sämtlicher Förderprogramme zur Folge hatte.

Hinzu kommt, dass viele der Programme branchenabhängig sind und je nach Programm unterschiedliche Kostenanteile (Personalkosten, Anlagen- und Sachmittelkosten, Coachings, etc.) gefördert werden. Ein komplexes Geflecht von Herausforderungen und oft übersehbaren Fallstricken macht die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten zu einer anspruchsvollen Aufgabe, die einem Glücksspiel ähneln.

Forschungszulage und Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Es existieren jedoch zwei weitere Fördermittelprogramme, welche für Startups besonders interessant sein können: das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und die Forschungszulage.

Diese technologie- und branchenübergreifenden Förderinitiativen eignen sich besonders zur Unterstützung innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte von deutschen klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU).

ZIM

Das ZIM berücksichtigt dabei Unternehmen bis 500 Mitarbeiter. Hierbei können sowohl innovative einzelbetriebliche Projekte, Kooperationsprojekte, Durchführbarkeitsstudien zur Realisierung von Innovationsvorhaben als auch Leistungen zur Markteinführung (Innovationsberatung, Patentierung etc.) gefördert werden. Startups als KMU und häufig geringen Jahresumsätzen können also vom ZIM profitieren, sofern sie die Gründung schon abgeschlossen haben. Hierbei gilt allerdings nicht die Eintragung ins Handelsregister, sondern der schon generierte Umsatz durch eigene Produkte oder Dienstleistungen. Die förderfähigen Personal- und Auftragskosten liegen bei max. 690.000€ und 25 – 60 % Fördersatz pro Unternehmen. Dabei können Forschungseinrichtungen zwar nicht allein, aber in einem Kooperationsprojekt mit 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Rechtsanspruch hingegen gibt es beim ZIM nicht. Wichtig ist auch, dass das ZIM unbedingt vor dem Projektstart beantragt werden muss!

Seit 1. Januar 2025 bietet die neue ZIM-Förderrichtlinie (vom 28.11.2024) bessere Unterstützung für junge, kleine Unternehmen und Erstinnovatoren sowie mehr Hilfe beim Markttransfer von FuE-Ergebnissen durch zusätzliche Dienstleistungen.

Forschungszulage: Deutliche Verbesserungen seit dem 28.03.2024!

Die Forschungszulage wurde zum 01.01.2020 in Deutschland eingeführt. Förderberechtigt sind dabei alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Branche! Die Anträge auf Forschungszulage können zudem bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden.

Der Fördersatz beträgt für alle Anspruchsberechtigten 25% der Bemessungsgrundlage. Es können sowohl die vollen Personalkosten aus eigenbetrieblicher Forschung als auch 60 % der Gesamtkosten einer Auftragsforschung angesetzt werden, wobei auch hier ein Fördersatz von 25% gilt. Demzufolge ergibt sich für externe Auftragsforschung ein effektiver Fördersatz von 15%.

Auf diese Weise haben auch Startups die Möglichkeit, von der Forschungszulage zu profitieren. Forschungseinrichtungen können zwar keine Forschungszulage beantragen, allerdings als Auftragnehmer fungieren, wodurch der Auftraggeber die Forschungszulage wiederrum als Auftragsforschung beantragen kann.

Welche Verbesserungen bringt das Wachstumschancengesetz?

Durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde zum 28.03.2024 die maximale Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Der Fördersatz der Forschungszulage beträgt für alle Anspruchsberechtigten weiterhin 25% der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition können eine Erhöhung des Fördersatzes auf 35% beantragen. Der Fördersatz für Auftragsforschung wurde zudem von 15% auf 17.5% angehoben (+7% für KMU).

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen seit der Gesetzesreform in 2024 nicht nur die Personalkosten des F&E-Vorhabens, sondern – unter bestimmten Voraussetzungen – auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, welche im Rahmen eines geförderten F&E-Vorhabens genutzt werden.

Bisher konnten Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften 40€ pro Stunde für ihre Eigenleistung abrechnen. Dieser Stundensatz wurde durch das Wachstumschancengesetz auf 70€ pro Stunde bei maximal 40 Stunden pro Woche erhöht!

Im Gegensatz zum ZIM gibt es für die Forschungszulage einen klaren Rechtsanspruch, sobald der Bescheid von der Bescheinigungsstelle bewilligt wurde – planbar, flexibel bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragbar, thematisch offen sowie seit 28.03.2024 mit bis zu 10 Mio. € Bemessungsgrundlage jährlich!

Für Start-ups besonders interessant

Durch die Neuregelung vom 25.06.2021 sowie der Ergänzung im BMF-Schreiben vom 07.02.2023  wurde die Definition von verbundenen Unternehmen (z. B. ein Startup mit Business Angel oder strategischen Investor) geändert, sodass die Beantragung der Forschungszulage deutlich vereinfacht und noch attraktiver wurde. Als steuerliche Förderung kann die Forschungszulage demnach auch ausgezahlt werden, wenn sie den festgesetzten Steuerbetrag übersteigt – eine Option, die insbesondere für junge Startups von großer Bedeutung ist.

Wir helfen Ihnen dabei, alle förderfähigen Projekte Ihres Startups zu identifizieren und unterstützen Sie auf allen Ebenen des Antragsverfahrens. Gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gespräch: Beratungsgespräch vereinbaren

Startup Förderprogramme der Bundesländer: 2025 im Überblick

In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten den nächsten großen Schritt in der Unternehmensgründung zu machen, ist keine leichte Aufgabe. Die angespannte Wirtschaftslage und hohe Inflation stellen viele Existenzgründer*innen auch in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Eine geniale Idee reicht für den Erfolg oft nicht aus – die richtige Finanzierung ist entscheidend!

Genau deshalb haben wir in unserem aktuellsten Blogpost eine exklusive Auswahl an Förderprogrammen der Bundesländer für Start-ups 2025 zusammengestellt. Zusätzlich teilen wir praktische Tipps, wie Sie Ihre innovativen Ideen erfolgreich realisieren können – auch wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anspruchsvoll sind.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, um Ihre Vision in die Realität umzusetzen. Denn auch junge Startups können dabei von bis zu 2,5 Mio. Euro Forschungszulage jährlich profitieren!

Angebot des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Zusätzliche Abhilfe kann die Förderung unternehmerischen Know-hows vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein. Das BAFA bezuschusst in diesem Rahmen Beratungen für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Länderspezifische Fördermittelprogramme sind jedoch meist – aufgrund höherer Fördersummen – weitaus interessanter.

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie gerne unsere Experten bei Busuttil & Company. Wir beraten Sie individuell zu Ihren spezifischen Anforderungen und Prüfen Ihre Projekte auf Förderfähigkeit. Wir sichern Ihrem Unternehmen staatliche Förderungen, die sonst ungenutzt verfallen.

Busuttil & Company GmbH

Busuttil & Company GmbH ist eine Fördermittelberatung, spezialisiert auf die steuerliche Forschungszulage. Ihr Gründer Dr. Markus Busuttil ist ein führender Experte auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung und blickt auf über zehn Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurück. Der promovierte Ingenieur leitet ein Team von Spezialisten und berät überwiegend mittelständische Unternehmen in Deutschland zur steuerlichen Forschungszulage.

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