"Das künftige Stromsystem in Deutschland wird auf die fluktuierenden Energien Wind, Photovoltaik und Wasser ausgerichtet sein", erklärte Professor Dr. Uwe Leprich, der wissenschaftliche Leiter des Institutes für Zukunftsenergiesysteme (IZES), Saarbrücken. Es bedarf daher sogenannter "Flexibilitätsoptionen", um ausreichend Strom zu produzieren, wenn diese fluktuierenden Energien wegen der Wetterbedingungen (Windstille, Trockenheit, Dunkelheit etc.) nicht liefern können. "KWK ist hier die Königsoption", erklärte Leprich. Denn große wie kleine Blockheizkraftwerke lassen sich sehr schnell in die Netze zuschalten und sorgen so für eine ausreichende Netzstabilität. Dazu bedarf es laut Leprich nur weniger technischen Änderungen an den bestehenden und den künftigen Anlagen.
Die geplante große Koalition aus CDU/CSU und SPD will daher an dem schon von der alten Bundesregierung formulieren Ziel festhalten, bis zum Jahr 2020 rund 25 Prozent des in Deutschland produzierten Stroms aus KWK-Anlagen erzeugen zu lassen. Doch die ersten Vertragsentwürfe bauen keine Hindernisse ab, sondern fügen neue hinzu. Darauf wiesen Vertreter des B.KWK und viele der mehr als 100 Teilnehmer die anwesenden Politiker in Diskussionen und Redebeiträgen hin. Der Diskussion stellten sich unter anderem die Bundestagsabgeordneten Dr. Georg Kippels (CDU) und Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Heiko Stubner, wissenschaftlicher Mitarbeiter der SPD-Bundestagesabgeordneten Dr. Nina Scheer.
"Es wird nicht nur nicht erklärt, wie der Ausbau vorankommen soll, es werden sogar neue Steine in den Weg gelegt", erklärte Prof. Dr. Martin Maslaton, Vizepräsident des B.KWK und Geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig. So hindert die angedachte Auferlegung einer EEG Mindestumlage für Eigenstromerzeuger nach Ansicht des B.KWK massiv den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Eine Bagatellgrenze, die ausgleichend eingezogen werden soll, ist zu wenig konkretisiert. Eigenerzeuger sollen zudem einen Beitrag zu den Netzkosten leisten. Dies ist umso verwunderlicher, wenn man bedenkt, dass die Netze durch die Eigenerzeugung kaum genutzt werden.
Dass die Belastung der Eigenerzeugung durch EEG-Umlage und Netzentgelte dem formulierten Ziel des Ausbaus der KWK in Industrie, Gewerbe und im Privaten diametral entgegensteht, wird durch das Papier ignoriert. Immerhin wird in Aussicht gestellt, die EU-Effizienzrichtlinie schnell in deutsches Recht umzusetzen, um die darin vorgesehenen "Möglichkeiten zur Anerkennung der Vorteile der KWK gegenüber anderen Heizungssystemen" zu nutzen. Von Seiten der anwesenden Koalitionspolitiker wurde zugesagt, die entsprechen Passagen noch einmal nachzubessern.
Um die Vorteile der KWK zu verdeutlichen, publizierte der B.KWK anlässlich des Branchenkongresses ein Positionspapier, um die Vorteile der KWK zu verdeutlichen. Darin heißt es unter anderem: "Die in einem breiten Leistungsspektrum von wenigen Kilowatt bis hin zum Heizkraftwerk mit einigen 100 Megawatt verfügbare KWK-Technik hat gegenüber dem System zentraler Großkraftwerke entscheidende Vorteile". Dazu zählen unter anderem die deutliche Primärenergieeinsparungen oder der durch die dezentrale Stromerzeugung in KWK reduzierte Umfang des Zubaus von Übertragungsleitungen.
Auf Anfrage versendet der B.KWK gerne das Positionspapier, das zudem auf der Homepage des Verbandes (http://www.bkwk.de) jederzeit abgerufen werden kann.