Die Verbände schlagen vor, die Ausschreibungen nicht wie vorgesehen durchgängig für alle Leistungsgrößen neuer und modernisierter KWK-Anlagen zwischen 1 MW und 50 MW durchzuführen. Stattdessen sollten Ausschreibungen in zwei Leistungssegmenten, 1-10 MW und 11-50 MW, die jeweils 50 % der auszuschreibenden Leistung erhalten, aufgeteilt werden. Für die Ausschreibung sollte das im Referentenentwurf genannte Pay-as-Bid-Verfahren angewendet werden.
Um ein weiteres Ansteigen des KWK-Ausbaus zu initiieren, plädieren die Verbände dafür, das jährliche Ausschreibungsvolumen ab 2018 bis 2021 um jährlich 50 MW zu erhöhen.
Besonders kritisch sehen die Verbände die Anforderungen an die zulässigen Wärmeerzeugungstechniken. Diese sollten deutlich erhöht werden, so dass ineffiziente Techniken von der Ausschreibung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sollte die Verordnung eine Öffnung für die Nutzung von Biogas/Biomethan sowie den Einsatz von Gas aus Power-to-Gas-Anlagen vorsehen.
Die Verbände lehnen auch den Zwang zur Verknüpfung des KWK-Prozesses - innerhalb innovativer KWK-Systeme - mit einem elektrischen Wärmeerzeuger ab. Vielmehr sollten technologieneutral auch andere zuschaltbare Lasten zugelassen werden, die die Wärmeversorgung im Falle der Abregelung der KWK-Anlage sicherstellen.
Des Weiteren ist aus Sicht des B.KWK, der ASUE und des VfW die Sicherheitsleistung von 100 Euro pro kW zu hoch. Dies wird auch im Vergleich mit der Solarenergie (50 Euro) und der Biomasse (60 Euro) deutlich. Zudem sollte die Modernisierungsquote an das KWKG 2017 angepasst werden und somit 25 % statt 50 % betragen.
Mit Berücksichtigung der Änderungsvorschläge kann sich dieses neue wettbewerbliche Förderinstrument noch stärker in die richtige Richtung entwickeln.
Zur gemeinsamen Stellungnahme ASUE, B.KWK, VfW (26.04.2017)