In dieser ersten Ausschreibungsrunde beträgt das Höchstgebot 7 ct/kWh. Es erhalten die niedrigsten Gebote den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erschöpft ist. Das Ausschreibungsvolumen liegt in dieser ersten Runde bei 100 MW installierter KWK-Leistung.
Grundsätzlich richten sich die Ausschreibungen an alle neuen und modernisierten KWK-Anlagen im Segment. Alle KWK-Anlagen zwischen 1 MW und 50 MW sind verpflichtet an der Ausschreibung teilzunehmen. Für die Teilnahme an den Ausschreibungen muss der Bieter sein Projekt im Marktstammdatenregister registriert haben.
Aus Sicht des B.KWK ist insbesondere der Ausschluss von Eigenverbrauchsanlagen aus der Versteigerung zu kritisieren. Auch wirkt der Start der KWK-Ausschreibungen bereits in diesem Jahr als verfrüht. Da die Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen, Offshore-Windparks und insbesondere für Biomasseanlagen erst seit kurzer Zeit stattfinden, liegen noch nicht ausreichend Erfahrungswerte vor.
Generell ist jedoch zu begrüßen, dass Fördermechanismen stärker marktbasiert ausgerichtet werden.