Bereits vor der Einführung des Lotterie-Staatsvertrages zum 1. Juli 2004 hat der BVDW vehement die Auffassung vertreten, dass der Staatsvertrag nur vordergründig das Ziel verfolgt, der unkontrollierten Verbreitung von Glücksspielangeboten entgegen zu wirken und so Spielleidenschaften einzudämmen. Vielmehr hat der BVDW schon damals darauf hingewiesen, dass der Staatsvertrag die Existenzgrundlage seriöser Unternehmen gefährdet. Zurecht, wie am Entzug der Lizenz für BWIN durch den Freistaat Sachsen nun deutlich wird.
Die Tragweite der Chemnitzer Entscheidung ist enorm. Betroffen sind - und das rückt bei der aktuellen Diskussion allzu oft in den Hintergrund - sowohl Sportvereine von der Kreis- bis zur Bundesliga als auch Sportveranstaltungen (Bandenwerbung). Der Werbewirtschaft entfallen Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich, die das Unternehmen jährlich investiert. "Der Lizenzentzug führt dazu, dass wertvolle Investitionen für den Markt verloren gehen, ohne dass dies zwingend notwendig wäre", so BVDW-Vizepräsident Harald R. Fortmann, der auch Vorsitzender der Fachgruppe Performance Marketing ist. "Deutschland verschenkt wieder einmal eine Chance, erfolgreiche Geschäftsmodelle unter würdiger Abwägung staatlicher und wirtschaftlicher Interessen zu etablieren."
Zugangs- und Nutzungskontrollen tragen Präventionszielen Rechnung
Der Gesetzgeber verfolgt mit diesem staatlichen Monopol auf die Veranstaltung von Sportwetten das erklärte Ziel, die Bevölkerung vor den mit dem Wetten verbundenen Gefahren - insbesondere der Spiel- und Wettsucht - zu schützen. "Gerade die interaktiven Medien bieten durch Zugangs- und Nutzungskontrollen umfassende und ausreichende Möglichkeiten zur Prävention von Spielleidenschaft. Dem eigentlichen Ziel des Lotterie-Staatsvertrages wird damit absolut Rechnung getragen, so dass ein staatliches Monopol weder notwendig noch zeitgemäß ist", ergänzt BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs.
Zudem hat ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 (AZ: 1 BvR 1054/01) klar gestellt, dass das staatliche Wettmonopol in seiner jetzigen Ausprägung nicht verfassungskonform ist und dem Staat eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 gesetzt, entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Auch hat das Gericht erklärt, dass der Markt durchaus für private/gewerbliche Anbieter geöffnet werden könne. Diesen Hintergrund sollte sich der Freistaat Sachsen nochmals vor Augen führen.
Handlungsempfehlung des BVDW beleuchtet aktuelle Lage und liefert konkrete Tipps
Der BVDW fordert daher den Freistaat Sachsen auf, die Entscheidung vom 10. August 2006 zu überdenken und den Lizenzentzug für BWIN zu revidieren. Für den BVDW existiert kein vertretbares Argument, das Angebot von BWIN aus ordnungsrechtlichen Gründen zu unterbinden. "Hier wird unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes die Monopolstellung staatlicher Lotterien verteidigt", so BVDW-Präsident Arndt Groth (ePages Software GmbH).
Die Entscheidung des Freistaates Sachsen hat zunächst jedoch Bestand, was zur Folge hat, dass nicht-staatliche Wettangebote in Deutschland verboten und sogar unter Strafe gestellt sind. Gleiches gilt für die Werbung für diese Angebote. Der BVDW hat daher eine Handlungsempfehlung für alle Unternehmen erstellt, die mit der Werbung für gewerbliche Wettangebote befasst sind. Die aktuelle Lage und die Gefahren sind hier ausführlich darstellt.
Die Handlungsempfehlung steht unter www.bvdw.org kostenlos zum Download zur Verfügung.