Dem Vernehmen nach haben sich die Chefs der Staatskanzleien am vergangenen Freitag darauf verständigt, ab 2007 Rundfunkgebühren für alle Geräte zu erheben, mit denen Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks empfangen werden können. Hierzu würden dann unter anderem auch Computer und mobile Endgeräte zählen. Die Vorlage soll den Ministerpräsidenten bereits am 7. Oktober zur Entscheidung vorgelegt werden.
Betroffen sind von dieser Entscheidung dann alle Haushalte und Unternehmen, die bisher über kein Fernsehgerät verfügen und daher auch keine GEZ-Gebühren entrichten müssen. "Unternehmen mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten, nur weil sie internettaugliche PCs einsetzen, ist schlicht und ergreifend ein Witz. Schließlich ist das Internet für den Arbeitsalltag unerlässlich und sie werden nicht dafür bereit gestellt, damit die Mitarbeiter des Unternehmens Fernsehen gucken oder Radio hören" stellt Friederike Behrends (Bild.T-Online.de AG & Co. KG), Leiterin des Arbeitskreises Medienpolitik, fest. Zudem sei fraglich, ob eine derartige PC-Gebühr europarechtlich abgesichert sei, da die EU-Kommission das Internet unter Elektronischem Geschäftsverkehr katalogisiere, der keinerlei staatlichen Zugriffen ausgesetzt sein dürfe. Schon aus diesem Grund lehnt der BVDW auch künftig eine wie auch immer geartete Mediensteuer ab, die im internationalen Vergleich einen Standortnachteil für die private digitale Wirtschaft in Deutschland bedeuten würde.
Auch eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Rundfunkanstalten, nach der von dem künftigen Gebührenaufkommen lediglich 0,75 Prozent des jeweiligen Anstaltsetats für Online-Aktivitäten aufgewendet werden sollen, stößt auf starken Widerspruch. "Mit Hilfe öffentlicher Gelder werden viele Privatanbieter in ihrer Existenz bedroht. Dabei ist nicht einsehbar, warum das öffentlich-rechtliche Online-Angebot auf dem Weg über eine Rundfunkgebühr für PC's zu Lasten der Privatwirtschaft ausgebaut wird. Das ist mit dem Programmauftrag nicht in Einklang zu bringen. Im Gegenteil hier wird eine vielversprechende Vielfalt in einem Frühstadium bewusst unterbunden" argumentiert BVDW-Gesamtvorstand Dr. Christian Dressel. "Zudem steht zu befürchten, dass nach Ablauf der zunächst gültigen Vierjahres-Frist ohnehin alle Hemmungen fallen."
Das von den Ländern ins Feld geführte Argument, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssten ihre Angebotsvielfalt auch auf das Internet erstrecken, ist angesichts der Vielfalt an Informationen, die - die gesamte Tagespresse eingeschlossen - schon jetzt über das Internet zeit- und ortsunabhängig zugänglich sind - Tagespresse eingeschlossen - nach Auffassung des BVDW nicht nachvollziehbar. Zum Einen liegt der Nutzungsschwerpunkt des Internets nicht in der Auswahl von eng begrenzten und zeitlich festgelegten Inhalten wie das bei der Ausdehnung der Rundfunkprogramme auf das Internet der Fall ist. Die Nutzungsmotive des Interaktions-, Kommunikations- und Informationsmediums Internet sind weitaus vielfältiger, wobei der eigentliche Reiz in der weder räumlich noch zeitlich beschränkten Nutzung zu sehen ist.
Zum Anderen ist der für den Rundfunkbetrieb geltende Auftrag, Pluralismus und Meinungsvielfalt zu sichern, nicht auf das Internet übertragbar. "Das Internet ist ein globales Medium, das per se pluralistisch ist. Mit dem gleichen Anspruch könnten die Rundfunkanstalten auch gebührenfinanzierte Tageszeitungen veröffentlichen wollen" so Behrends weiter. Angesichts der Vielzahl von Inhalte- und Diensteangeboten im Internet bedarf es nach Auffassung des BVDW des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbesondere daher nicht als Garanten der Vielfalt von Meinungen und Inhalten im Internet. Eine Ausdehnung der Rundfunkgebühren, von der mittelfristig nicht nur internettaugliche Computer, sondern auch alle anderen konvergenten Endgeräte, insbesondere im Mobilfunk, betroffen sind, ist daher abzulehnen.