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Regierung bagatellisiert weiterhin Diebstahl digitaler Inhalte

Kabinettsentwurf verschlechtert Rechtslage für Anbieter digitaler Inhalte deutlich

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Der aktuell vorgelegte Kabinettsentwurf zum sogenannten zweiten Korb der Reform des Urheberrechtsgesetzes erteilt dem Diebstahl von digitalen Inhalten wie Software, audiovisuellen Dateien und Musik faktisch einen Freibrief. "Nachdem den Inhalteanbietern schon der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Urherrechtsverletzer verweigert wurde, wird den Unternehmen durch die vorgesehene Ausweitung der Bagatellklausel die Möglichkeit genommen, ihre Geschäftsmodelle zu verteidigen" zeigt sich BVDW-Gesamtvorstandsmitglied Dr. Christian Dressel enttäuscht über das mangelnde Verständnis für die Belange der Digitalen Wirtschaft auf Regierungsseite.

Gleichzeitig setzt man beim BVDW darauf, dass die Anliegen der hier vertretenen Unternehmen noch das nötige Gehör finden. "Es wäre ein fatales Signal, wenn die Nichtachtung geistigen Eigentums gesetzlich legitimiert würde. Die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen, die auf den Vertrieb digitaler Inhalte über neue Infrastrukturen und Endgeräte setzt und hier Potenzial für neue Arbeitsplätze zu bieten hat, wären katastrophal" so Friederike Behrends (Bild.t-online GmbH & Co KG), Leiterin des Arbeitskreises Medienpolitik im BVDW.

Der überarbeitete Regierungsentwurf sieht eine Ausweitung der Bagatellklausel im sogenannten zweiten Korb der Urheberrechtsreform vor. Die bestehende Rechtslage für Anbieter digitaler Inhalte wie Software, audiovisueller Inhalte und Musik würde damit weiter verschlechtert. So prophezeit Dr. Christian Dressel, dass diese Änderung weitreichende Verfahrenseinstellungen seitens der Strafverfolgungsbehörden bzw. die Nichtaufnahme von Ermittlungen zur Folge haben wird: "Den Unternehmen der Digitalen Wirtschaft, die auf neuen digitalen Infrastrukturen ihre Produkte anbieten, wird so die Möglichkeit genommen, Sekundäransprüche gegen Rechtsverletzer geltend zu machen. Sie haben damit keine Handhabe, wenn sie feststellen, dass ihr Geschäftsmodell unterlaufen wird" Nach Dressels Einschätzung wird sich die geplante Verschlechterung der Rechtslage in der Vollzugspraxis verheerend auswirken: "Eigentlich war die Enttäuschung über die Nichtgewährung gesetzlicher Auskunftsansprüche durch den Entwurf schon groß genug. Nun wird jedoch geradezu zu weiterem Inhalteklau eingeladen."

Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Massenarbeitslosigkeit sollten nach Auffassung des BVDW andere Signale von der Politik in Richtung der Digitalen Wirtschaft ausgehen. So bieten die Unternehmen, die mit ihrem Geschäftsmodell auf den Vertrieb digitaler Inhalte über neue Infrastrukturen und Endgeräte setzen, nicht zuletzt Potential für neue Arbeitsplätze. "Diesen Unternehmen nun aber einen effektiven Schutz seitens des Gesetzgebers zu verwehren, ist geradezu grotesk. Im Bereich des Schutzes physischer Güter ist die Rechtslage für Eigentümer und Rechteinhaber klar, hier glaubt man aber offenbar den Nutzern von filesharing-Systemen politische Zugeständnisse machen zu müssen. Letztlich ist das aber ein haarsträubendes Signal hinsichtlich des Grundwertes geistigen Eigentums in unserer Gesellschaft" fasst Friederike Behrends den Unmut der betroffenen Unternehmen zusammen.

Der BVDW hatte sich wiederholt an den Arbeitsgruppen des Bundesjustizministeriums und den verschiedenen Anhörungen beteiligt. Dabei hatte die Interessenvertretung der Digitalen Wirtschaft immer wieder eindringlich vor den Folgen der Verharmlosung der Medienpiraterie gewarnt. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen wurden seitens des BVDW konstruktive Vorschläge zum Schutz der betroffenen Unternehmen unterbreitet, die im aktuellen Entwurf jedoch nahezu vollständig fehlen. "Das Kabinett sollte bei der Verabschiedung des Regierungsentwurfs die arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen des Urheberrechts nicht aus dem Auge verlieren. Gleiches gilt natürlich für den Bundestag und Bundesrat. Daher fordern wir alle Beteiligten auf politischer Ebene auf, sich insbesondere mit der vorgesehenen Bagatellklausel nochmals intensiv auseinandersetzen" schließt Dressel.
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