Der AK begrüßt grundsätzlich gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, durch die behinderten und nicht-behinderten Menschen der Zugang zu den Internetauftritten der Behörden und Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen erleichtert bzw. ermöglicht werden soll. Zudem wird in der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) des Landes NRW ausdrücklich auf die BITV des Bundes Bezug genommen und deren Vorgaben für NRW verbindlich übernommen. Die dadurch erreichte Vereinheitlichung der anzulegenden Standards sollte anderen Ländern nach Auffassung des AK Barrierefreies Internet als Vorbild dienen.
Der Arbeitskreis warnt dringend vor einer Zersplitterung der anzuwendenden Standards. Nicht nur die Entwicklung einer Kultur der Barrierefreiheit würde dadurch gehemmt, sondern die zu erwartenden Kosten auch unnötig in die Höhe getrieben. Dessen ungeachtet ist die BITV des Bundes und damit des Landes NRW aus Sicht der Internet-Dienstleister in einigen Punkten noch optimierungsfähig.
Die Aussage des Städte- und Gemeindebundes NRW, dass Barrierefreiheit automatisch zu höheren Kosten und einem erhöhten Aufwand führe, greift nach Meinung der BVDW-Experten jedoch viel zu kurz. Die Barrierefreiheit ist - ähnlich wie die Qualität eines Internetauftrittes - eine während des gesamten Konzeptions- und Realisierungsprozesses entstehende Eigenschaft. "Aus diesem Grund hängen die Kosten nicht von der grundsätzlichen Entscheidung pro Barrierefreiheit ab, sondern vielmehr vom Zeitpunkt, zu dem diese Entscheidung getroffen wird. Hier gilt: Je eher, desto besser" unterstreicht Arbeitskreisleiter Benno Klaas (denkwerk)
Zudem führt eine konsequent barrierefreie Umsetzung eines Internetauftritts zu einem technisch und inhaltlich klar strukturierten System und dient damit auch der Investitionssicherung. "Auf lange Sicht lassen sich mit barrierefreier Umsetzung eher Kosten sparen - was den Städten und Gemeinden sicher zu Gute kommt und zu einer Sicherung der wertvollen Online-Services beitragen wird" so Daniel Vorhauer (hexerei software creations), ebenfalls Leiter des Arbeitskreises.
Der Arbeitskreis vertritt die Auffassung, dass Barrierefreiheit nicht nur als ein Thema des Behindertengleichstellungsgesetzes betrachtet werden darf, sondern weiter gefasst werden muss. So ist Barrierefreiheit eng mit der Beachtung der Standardkonformität im Internet verbunden. Wird eine Website standardkonform umgesetzt, sind viele Anforderungen der BITV (Bund und NRW) bereits abgedeckt und somit auch zukunftssicher und weitgehend barrierefrei.
Vertreter des Städte- und Gemeindebundes sind jederzeit bei den Sitzungen des Arbeitskreises willkommen. Daher würden sich die Teilnehmer des Arbeitskreises Barrierefreies Internet freuen, einen Vertreter des Städte- und Gemeindebundes NRW am 15. September 2004 beim nächsten Treffen in Bonn begrüßen zu können.