"Die Werberichtlinie zum Glücksspielstaatsvertrag definiert die Möglichkeiten von Glücksspielwerbung innerhalb bestimmter Grenzen. Mit dem Whitepaper wollen wir Werbe- und Mediaagenturen sowie Vermarktern und anderen Dienstleistern einen ersten Überblick über die neuen Regeln geben", erklärt Dr. Joachim Jobi, Rechtsanwalt und Leiter Medien- und Netzpolitik beim BVDW. Er hat zusammen mit Matthias Wahl, stellvertretender Vorsitzender des OVK im BVDW, das Whitepaper verfasst.
Inhaltsübersicht:
1. Anwendbarkeit der Werberichtlinie
2. Zulässige und unerlaubte Werbung
3. Erlaubte Werbekanäle
4. Ergänzende Pflichthinweise
5. Genehmigungsverfahren für Werbung
6. Sponsoring genehmigungsfrei erlaubt
7. Problem mit Verfahren und Genehmigungspraxis
8. Was passiert bei Verstößen gegen die erteilte Genehmigung?
9. Verhältnis der Werberichtlinie zu anderen Gesetzen und Regeln
Hintergrund zur Werberichtlinie zum Glücksspielstaatsvertrag:
Im Zuge der Revision des Glücksspielstaatsvertrages von 2011 (GlüStV, in Kraft getreten am 1. Juli 2012) haben die Bundesländer erstmals das Werbeverbot für Glücksspiel im Internet gelockert und die Kriterien für eine erlaubte Werbung im Internet detailliert geregelt. Die Einzelheiten dazu finden sich in der sogenannten Werberichtlinie. Die Werberichtlinie gilt für alle Bundesländer, womit eine einheitliche Anwendung dieser Regeln für die Werbewirtschaft gegeben ist.
Download: "Whitepaper Werbung für Glücksspiel nach der Werberichtlinie zum Glücksspielstaatsvertrag" http://www.bvdw.org/...