Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 280346

Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. Potsdamer Strasse 7 - Potsdamer Platz 10785 Berlin, Deutschland http://www.bdkep.de
Ansprechpartner:in Herr Rudolf Pfeiffer +49 40 4303374

Verfassungsbeschwerde des BdKEP nicht zur Entscheidung angenommen

Verwaltungsgerichte für die Grundrechtsverletzung des Arbeitnehmerentsendegesetzes zuständig

(PresseBox) (Hamburg, )
Das Bundesverfassungsgericht verweist in seinem Beschluss auf die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Der BdKEP hatte Verfassungsklage gegen das neue Arbeitnehmerentsendegesetz eingereicht aufgrund seiner Auffassung, dass die im neuen Arbeitnehmerentsendegesetz enthaltene Aufhebung der Tarifautonomie das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit verletzt.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei in diesem Fall zuständig zu urteilen, ob Grundrechte verletzt werden, so das Bundesverfassungsgericht. Es verweist auf den Rechtsweg, den der BdKEP bereits bezüglich des alten Arbeitnehmerentsendegesetzes mit Erfolg gegangen ist. Es bestätigt im Grundsatz das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und die Berechtigung der Verbandsklage vor den Verwaltungsgerichten.
„Das Verfassungsgericht hat damit nicht entschieden, dass das neue Arbeitnehmerentsendegesetz verfassungskonform ist. Diese Entscheidung steht nach wie vor aus“, betont BdKEP-Anwalt Axel G. Günther, der für sein juristisches Engagement bereits mit der goldenen Ehrennadel des BdKEP ausgezeichnet worden ist.

Darüber hinaus ist die Klage des BdKEP vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen worden, da bisher keine Rechtsverordnung für die Briefdienstleistungsbrache nach dem neuen Arbeitnehmerentsendegesetz erlassen wurde. Es liegt keine Betroffenheit des BdKEP vor. Sollte eine neue Rechtsverordnung erlassen werden, so habe der BdKEP erst den fachgerichtlichen Rechtsweg auszuschöpfen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist insofern wegweisend, als hiermit letzte Zweifel an dem Rechtsweg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgeräumt sind.

„Es ist damit auch klar, dass der BdKEP beim Verwaltungsgericht erneut Klage einreichen wird, falls die neue Bundesregierung auf die Idee verfallen sollte, wieder einen allgemeinverbindlichen Lohn erlassen zu wollen ohne Beteilung der Postdienstbranche. Nur mit uns,“ so der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer.

Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 23 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten. Der BdKEP ist seit 2007 Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.