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Postgesetz vorerst abgelehnt

Deutsche Post am Pranger der Wettbewerbshüter

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesrat ist in seiner Sitzung am 2. November der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, den Entwurf des Postgesetzes dem Bundestag zu empfehlen, nicht gefolgt. Daraufhin hat auch Bundeswirtschaftsminister Rößler den Entwurf nicht mehr in die Waagschale des Koalitionsgipfels geworfen. Der Entwurf konkretisiert die Missbrauchsaufsicht. Die politischen Kräfte, die keinen Missbrauch bei der Deutschen Post als marktbeherrschendes Unternehmen sehen, haben sich vorerst durchgesetzt.

Das Bundeskartellamt ist jedoch anderer Ansicht. Die Deutsche Post ist kein unschuldiges Unternehmen, auch wenn zunächst einmal die Unschuldsvermutung gilt. Das Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ist eingeleitet. Untersucht wird, ob die Deutsche Post weitere Rabatte an Großkunden gegeben hat sowie Werbekostenzuschüsse und andere Vergünstigungen, so dass die Briefpreise unter Kostendeckung gefallen sind, wie TNTPost vermutet.

Eigentlich wäre für solche Verfahren die Bundesnetzagentur zuständig. Sie kann aber nicht tätig werden, da ihr durch das Postgesetz die Hände gebunden sind. Viele Politiker wollen diese Fesselung aufrechterhalten und geben somit der Deutschen Post freie Bahn für tendenziell wettbewerbswidrige Preise. „Ob der politische Schutz eines Unternehmens, dass in seiner Art und in seinem Stil längst nicht mehr die staatliche Bundespost ist, angemessen ist, ist politisch wie rechtlich in Zweifel zu ziehen. Zumindest könnte das Missbrauchsverfahren für Politiker zum Bumerang werden“, so der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer.

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BdKEP

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